Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/2: Verordnung vom 19. Oktober 1977 über die Aufnahme von Kindern zur Pflege und zur Adoption (PAVO) - Revisionsbedürftigkeit · 8 Seiten
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Bereichen der Ausbildung, der Weiterbildung und Beratung vorn Pflegeeltern (Art. 3 Abs. 2 Bst. a PAVO).
Nach Auffassung des Bundesrates hat sich diese föderalistische Lösung bewährt; sie entspricht auch voll und ganz den Anforderungen des neuen Finanzausgleichs. Dieser verbietet es dem Bund, die Kantone zu blossen Organen des Vollzugs engmaschiger bundesrechtlicher Vorgaben zu machen, ohne dass er sich selber an den entsprechenden Kosten beteiligt.
Am Gesagten ändern auch vereinzelte Fehler bei der Platzierung eines Pflegekindes oder der Anerkennung eines Pflegeplatzes nichts. Die Ursache dieser Fehler liegt weniger bei Mängeln der Rechtsordnung als bei Defiziten im Vollzug, wobei einzuräumen ist, dass dieser heute manchmal sehr anspruchsvoll ist.
Der Bundesrat sieht daher zumindest im heutigen Zeitpunkt noch keine Notwendigkeit, die Pflegekinderverordnung zu revidieren. Er ist aber durchaus bereit, zu dieser Frage die Meinung der Kantone einzuholen. Innerhalb der Schweiz bleibt zu diskutieren, ob es neben der Beaufsichtigung des einzelnen Pflegeplatzes noch einer besonderen Aufsicht über Vermittlerinnen und Vermittler bedarf. Was die transnationale Vermittlung betrifft, so ist offen, welche Bedeutung ihr in der Praxis zukommt. In diesen Fällen kommt auf jeden Fall der Behörde oder Person, welche über die Platzierung im Ausland entscheidet, stets eine besondere Verantwortung zu.
Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass Teile der Empfehlungen weniger die Pflegekinderverordnung als die Jugendhilfegesetzgebung betreffen, für die heute die Kantone zuständig sind. Im Hinblick darauf bleiben die Folgearbeiten zum Postulat Janiak, 00.3469, «Rahmengesetz über eine schweizerische Kinder- und Jugendpolitik» abzuwarten.
3.5 Empfehlung 5
Damit die Qualität des Pflegekinderwesens entwickelt werden und die notwendige Professionalisierung auf allen Ebenen stattfinden kann, ist es unumgänglich, dass die Geschichte des Pflegekinderwesens in der Schweiz möglichst rasch und umfassend aufgearbeitet wird.
Die Forderung, die Geschichte des Pflegekinderwesens zu untersuchen, bildete bereits Gegenstand diverser parlamentarischer Vorstösse, so namentlich der vom Parlament verworfenen Motion Fehr (04.3065) «Verdingkinder. Historische Aufarbeitung». Der Bundesrat sieht keinen Grund, auf diesen Entscheid zurückzukommen. Dies gilt umso mehr, als auch die Konferenz der Kantonalen Sozialdirektoren, die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren und die Konferenz der Kantonalen Vormundschaftsbehörden einen entsprechenden Handlungsbedarf vor kurzem verneint haben (vgl. Antwort des Bundesrates vom 18. Mai 2005 auf die Anfrage Leutenegger Filippo, 05.1010, «Datenschutz auch für Pflegekinder»).