Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/22: Rahmenvertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über die Zusammenarbeit im Bereich des Visumverfahrens, der Einreise und des Aufenthalts sowie über die polizeiliche Zusammenarbeit im Grenzraum
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 1
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD
Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens
Bundesbeschluss über die Genehmigung des Rahmenvertrages zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über die Zusammenarbeit im Bereich des Visumverfahrens, der Einreise und des Aufenthalts sowie über die polizeiliche Zusammenarbeit im Grenzraum
1 Ausgangslage
Am 19. September 2008 wurde das Vernehmlassungsverfahren über den Rahmenvertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über die Zusammenarbeit im Bereich des Visumverfahrens, der Einreise und des Aufenthalts sowie über die polizeiliche Zusammenarbeit im Grenzraum eröffnet. Das schriftlich durchgeführte Verfahren dauerte bis am 26. November 2008. Im Rahmen der Vernehmlassung äusserten sich zwei politische Parteien und ein Sozialpartner.
2 Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens
Zur Vorlage haben sich geäussert: die Freisinnig-Demokratische Partei der Schweiz (FDP), die Sozialdemokratische Partei der Schweiz (SP) und das Centre Patronal.
Sowohl die FDP als auch die SP stimmen dem Rahmenvertrag zu. Was das Centre Patronal betrifft, so erklärte sich dieses mit der Vernehmlassungsvorlage grundsätzlich ebenfalls einverstanden. Es wirft allerdings die Frage auf, ob die Zulassung von jährlich mindestens zwölf schweizerischen Staatsangehörigen ohne Wohnsitz in Liechtenstein zur Wohnsitznahme mit Erwerbstätigkeit und die Zulassung von mindestens fünf schweizerischen Staatsangehörigen ohne Wohnsitz in Liechtenstein zur Wohnsitznahme ohne Erwerbstätigkeit der Realität entspricht. Im Übrigen hält das Centre Patronal fest, dass die Möglichkeit zur Stellungnahme nach Abschluss eines Vertrages ein etwas unverständliches Vorgehen sei.
Es haben sich keine weiteren angeschriebenen Kreise zur Vernehmlassungsvorlage geäussert.