Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/32: Revision des CO2-Gesetzes · 50 Seiten

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13 Sonstige Bemerkungen

13.1 Grundsätzliche Einwände

4 Kantone (AG, AI, BL, LU) und 5 Wirtschaftsverbände (cemsuisse, KSE, SWISSMEM, TVS, VSZ) bemängeln, dass der zur Verfügung gestellte Fragenkatalog einschränkend sei und der Komplexität der Vorlage nicht gerecht werde. Sie verlangen, dass sämtliche Bemerkungen bei der Auswertung der Vernehmlassung berücksichtigt werden.

3 politische Parteien (EDU, FPS, SVP), FER, 3 Energieorganisationen (Energieforum, EV, SwissOil) und 3 Verkehrsorganisationen (ACS, ASTAG, IG Wirtschaft und Verkehr) weisen darauf hin, dass Ursachen und Folgen des Klimawandels wissenschaftlich stark umstritten seien und fordern, dass bei der gesamten Diskussion kritische Stimmen nicht ausgeblendet werden dürfen.

8 Kantone (AG, AI, BL, LU, NE, VD, ZG, ZH), FDK, SVP, 2 Spitzenverbände und -organisationen (CENTRE PATRONAL, HEV), 3 Wirtschaftsverbände (Handelskammer beider Basel, SGCI, SMU), 4 Energieorganisationen (Energieforum, EV, SwissOil, VSG), 5 Verkehrsorganisationen (ACS, AGVS, ASTAG, Cargo Forum, IG Wirtschaft und Verkehr), 2 Unternehmen (BKW, CTV) und 2 Diverse (AQUANOSTRA, Stadt Zürich) fordern, dass das CO2-Gesetz, bzw. das Reduktionsziel, erst nach Abschluss der internationalen Verhandlungen - voraussichtlich Ende 2009 in Kopenhagen - revidiert werden soll. Zahlreiche weitere Vernehmlasser sind gegen ein Zuwarten bezüglich Zielfestlegung, weisen aber auf die Wichtigkeit einer internationalen Abstimmung hin.

Eine aktive Führungsrolle im internationalen Prozess fordern 15 Mitglieder der Klima-Allianz (Grüne, SKS, SES, SSES, aefu, Alpen-Initiative, Greenpeace, Verein Klima-Initiative, WWF, Alliance Sud, arbeitskreis tourismus & entwicklung, oeku, SVW, sev, VCS) sowie die Klima-Allianz selbst; die Schweiz dürfe keinesfalls als Trittbrettfahrer auftreten. Zahlreiche weitere Vernehmlasser, welche ebenfalls eine ambitiösere Zielsetzung fordern, äussern sich in ähnlicher Weise und weisen auf die Vorbildfunktion der Schweiz hin.

9 Kantone (AG, AI, BL, LU, NE, SZ, TG, VD, ZG) weisen die Vernehmlassungsvorlage insbesondere aus folgenden Gründen zurück:

- Die Revision des CO2-Gesetzes müsse im Nachgang, d.h. in Kenntnis des definitiven Nachfolge-Protokolls erfolgen

- Die (volkswirtschaftlichen) Auswirkungen der vorgeschlagenen und weiterer allfälligen Varianten, insbesondere auch mit Blick auf die Kantone, müssen besser analysiert und dargestellt werden (AG, AI, BL, FR, GR, JU, LU, SZ, TG, VD, ZH, FDK)

- Die Vorlage sei besser mit anderen Vorlagen zu koordinieren, insbesondere mit jenen, die ebenfalls zusätzliche Ausgabenbelastungen von fossilen Energieträgern vorsehen (AG, AI, AR, BL, FR, GR, LU, SZ, TG, ZH, BPUK, FDK)

- Das revidierte CO2-Gesetz übersteuere bestehende Verfassungsartikel und Bundesgesetze (AG, AI, BL, LU, SG, SZ, VD, VS, ZH, FDK)

- Die ausgelegte Revision sei zu zentralistisch und müsse stattdessen die Subsidiarität wahren (AG, AI, BL, GR, LU, SG, SZ, VD, ZH, BPUK, FDK)

Weitere Kantone bemängeln einzelne dieser Einwände punktuell, verlangen jedoch keine neue Vernehmlassung. ZH verlangt eine umfassendere Auslegeordnung, auf welcher die Ausrichtung der künftigen Klimapolitik gewissenhaft beurteilt werden kann. Die FDK beantragt, die Vorlage zu überarbeiten und dabei die Auswirkungen „verwandter“ Vorhaben in die Ausgestaltung des CO2-Gesetzes einzubeziehen.

Die 18 antwortenden Mitglieder der Klima-Allianz (Grüne, aefu, Alliance Sud, Alpen-Initiative, arbeitskreis tourismus & entwicklung, Brot für alle, Greenpeace, oeku, Pro Natura, Pro Velo, SES, sev, SKF, SSES, SVW, VCS, Verein Klima-Initiative, WWF) und die Klima-Allianz selbst vertreten die Ansicht, dass die beiden Variantenvorschläge gestellte Minimalforderungen in praktisch keinem Punkt erfüllen.

44/50 274/2006-01959/27/18/I184-0363