Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/32: Revision des CO2-Gesetzes · 50 Seiten
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12.2 Teilzweckbindung
2 Kantone (AG, VD), BPUK, CVP, usic, 1 Unternehmen und Akademien der Wissenschaften befürworten eine Teilzweckbindung der CO2-Abgabe im Allgemeinen.
Zudem äussern sich 7 weitere Kantone (BE, FR, GE, JU, SO, UR, VS), SP, 5 Spitzenverbände und - organisationen (HEV, SAB, SKS, SMV, Travail.Suisse), 6 Wirtschaftsverbände (bauenschweiz, holzindustrie, KMU-Forum, Lignum, SMU, STV, suissetec, VSFU), 2 Energieorganisationen und 1 Diverser positiv zu einer Teilzweckbindung zu Gunsten von Gebäudesanierungen. Bauenschweiz und SMU befürworten die Teilzweckbindung jedoch nur, falls die CO2-Abgabe wirklich nötig ist (bevorzugen freiwillige Massnahmen).
Die Befürworter betonen insbesondere, dass die Teilzweckbindung dem Verursacherprinzip gerecht werde. Zudem würden die Fördermassnahmen den Effekt der Abgabe verstärken.
7 Kantone (AI, AR, BL, GR, LU, SZ, ZH), FDK, 2 Parteien (FDP, SVP), 2 Spitzenverbände und - organisationen (economiesuisse, SGB), 12 Wirtschaftsverbände (AIHK, alu.ch, Baumeister, FH, Glasfabriken, Handelskammer beider Basel, IGEB, SGCI, SVV, TVS, VSIG, ZPK), 5 Energieorganisationen, 1 Umweltorganisation, 3 Verkehrsorganisationen und 2 Diverse lehnen eine Teilzweckbindung generell ab.
2 weitere Spitzenverbände (CENTRE PATRONAL, SGV) und 2 Wirtschaftsverbände (hotelleriesuisse, SWISSMEM) lehnen konkret die Teilzweckbindung zu Gunsten von Gebäudesanierungen ab.
Die Gegner einer Teilzweckbindung wollen vermeiden, dass aus der staatsquotenneutralen CO2- Abgabe eine neue Steuer entsteht. Zusätzliche Massnahmen sollen aus allgemeinen Bundesmitteln finanziert werden. economiesuisse und weitere zweifeln zudem an der Verfassungsmässigkeit einer Teilzweckbindung.
Die FDK weist darauf hin, dass zweckgebundene Fiskaleinnahmen in das Steuersubstrat der Kantone eingreifen.
GE, hotelleriesuisse und 2 Energieorgansiationen wünschen einen grösseren Anteil der Teilzweckbindung zu Gunsten erneuerbarer Energien.
Während GE keine gesetzliche Beschränkung der Höhe der Teilzweckabgabe wünscht, betont SWISSMEM, dass eine allfällige Teilzweckbindung mengenmässig und zeitlich zu begrenzen sei und keine Umverteilung von der Industrie zu den Dienstleistungen auslösen dürfe. Letzteren Punkt kritisiert auch TVS, der zudem die einseitige Berücksichtigung von Wohn- und Dienstleistungsgebäuden bei der Teilzweckbindung zu Gunsten der Gebäudesanierungen bemängelt.
2 Parteien (CSP, Grüne), 4 Energieorganisationen, 7 Umweltorganisationen (u.a. Klima-Allianz), 7 Diverse und 2 Verkehrsorganisationen werfen die Frage auf, wie im Falle einer verursachergerechten Teilzweckbindung der CO2-Abgabe die nötigen Reduktions- und Anpassungsmassnahmen finanziert werden sollen, wenn die Emissionen wie beabsichtigt zurückgehen.
12.3 Zukauf ausländischer Zertifikate
Lediglich FR, 2 Spitzenverbände und –organisationen (SAB, Travail.Suisse) usic und 1 Diverser äussern sich zur Teilzweckbindung für ausländische Zertifikate gemäss Subvariante. Befürwortet wird sie von usic, die Übrigen lehnen die Teilzweckbindung für ausländische Zertifikate ab.
2 Parteien (CSP, Grüne), 2 Energieorganisationen, 7 Umweltorganisationen (u.a. Klima-Allianz), 1 Verkehrsorganisation und 6 Diverse wollen vermeiden, dass ausländische Zertifikate zu Lasten der Entwicklungshilfegelder finanziert werden.
41/50 274/2006-01959/27/18/I184-0363