Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/32: Revision des CO2-Gesetzes · 50 Seiten

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12 Finanzierung

12.1 Verursacherprinzip

11 Kantone (BE, BS, FR, GE, JU, NW, OW, SG, UR, VS, ZG), 8 Parteien (CSP, CVP Frauen, EDU, FDP, glp, Grüne, SP, ufs), 3 Spitzenverbände und -organisationen (HEV, SAB, SKS), 10 Wirtschaftsverbände (holzindustrie, ISOLSUISSE, Lignum, öbu, sia, suissetec, svu, SVV, VSFU, Waldwirtschaft), 15 Energieorganisationen und -unternehmen (u.a. EV), 10 Umweltorganisationen (u.a. Klima-Allianz), 5 Verkehrsorganisationen oder -unternehmen, 13 Unternehmen, sowie 18 Diverse unterstützen die Anwendung des Verursacherprinzips sowohl bei den Reduktions- als auch bei den Adaptationsmassnahmen. Da viele Anpassungsmassnahmen kaum direkt den Verursachern belastet werden können, erwartet BS hierfür nebst einer verursachergerechten Finanzierung auch allgemeine Bundesmittel.

4 Kantone (GL, NE, SO, TI), 5 Spitzenverbände und –organisationen (Städteverband, SGV, SGB, FRC, Travail.Suisse), 12 Wirtschaftsverbände (Baumeister, hotelleriesuisse, cemsuisse, KSE, SWISSMEM, STV, VSZ, Glasfabriken, IGEB, ZPK, FROMARTE, VTS), 4 Energieorganisationen und - unternehmen, 1 Umweltorganisation, 2 Verkehrsorganisationen und -unternehmen, 1 Unternehmen, sowie 3 Diverse unterstützen das Verursacherprinzip bei den Reduktionsmassnahmen. GL, NE, Städteverband, Baumeister und 1 Energieorganisation nehmen aber zum Verursacherprinzip bei der Finanzierung der Anpassungsmassnahmen keine Stellung. Alle Übrigen lehnen dieses ab.

VSG unterstützt das Verursacherprinzip bei den Reduktions- und Anpassungsmassnahmen nur bedingt. Er will vermeiden, dass Verursacher mehrfach belastet werden. Falls die von ihnen finanzierten Reduktionsmassnahmen zielführend seien, sollen die Verursacher nicht auch noch für die Anpassungsmassnahmen aufkommen müssen.

Ebenfalls nur bedingt unterstützt wird das Verursacherprinzip bei den Reduktionsmassnahmen von AQUANOSTRA. Weil bei CO2-Fragen die gesamte Bevölkerung Verursacher sei, drängten sich bei Förderfinanzierungen allgemeine Bundesmittel auf. Die verursachergerechte Finanzierung von Anpassungsmassnahmen lehnt AQUANOSTRA ab.

BL und FDK unterstützen das Verursacherprinzip bei den Reduktionsmassnahmen, sofern diese nicht aus der CO2-Abgabe, sondern mittels erhöhter fiskalischer Belastung fossiler Energieträger (Mineralölsteuer, Mineralölsteuerzuschlag) finanziert werden. Zur verursachergerechten Finanzierung der Anpassungsmassnahmen nehmen beide keine Stellung.

4 Kantone (AR, GR, SZ, ZH), EVP, 3 Spitzenverbände und -organisationen (CENTRE PATRONAL, economiesuisse, FER), 6 Wirtschaftsverbände (alu.ch, FH, Handelskammer beider Basel, SGCI, TVS), 2 Energieorganisationen, 8 Verkehrsorganisationen und 2 Diverse lehnen das Verursacherprinzip bei der Finanzierung von Reduktionsmassnahmen und Anpassungsmassnahmen ab.

6 Kantone (AI, BL, LU, VD, AG, SH), BPUK, 3 Parteien (CVP, FPS, SVP), 2 Spitzenverbände (SMV, Gemeindeverband), 9 Wirtschaftsverbände (KMU-Forum, usic, AIHK, bauenschweiz, SBV, SMU, VBSA, VSMR, VSSV), 4 Energieorganisationen und -unternehmen, 3 Umweltorganisationen, 3 Verkehrsorganisation, 3 Unternehmen und 8 Diverse (u.a. Akademien der Wissenschaften) nehmen zum Verursacherprinzip keine Stellung.

Während die Befürworter des Verursacherprinzips hauptsächlich die Internalisierung externer Kosten hervorheben, halten die Gegner fest, dass die Verursacher in der Klimapolitik schwer zu bestimmen seien.

Insbesondere in Bezug auf die Anpassungsmassnahmen wird darauf hingewiesen, dass energetische Emittenten nicht allein für die Finanzierung von Anpassungsmassnahmen herangezogen werden dürfen. Zudem sei verursachergerechte Finanzierung bei Anpassungsmassnahmen nur schwer möglich, da sich klimabedingte kaum von herkömmlichen Anpassungen trennen lassen.

40/50 274/2006-01959/27/18/I184-0363