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Vernehmlassung 2008/35: Verordnung über den Nachweis der positiven ökologischen Gesamtbilanz von Treibstoffen aus erneuerbaren Rohstoffen (Treibstoff-Ökobilanzverordnung, TrÖbiV) · 5 Seiten

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2. Abschnitt: Anforderungen an den Nachweis der positiven ökologischen Gesamtbilanz

Art. 3 Art der Treibstoffe

1 Treibstoffe, für die ein Gesuch um Steuererleichterung gestellt wird, sind genau zu beschreiben.

2 Die Beschreibung umfasst:

a. die Bezeichnung der Treibstoffe;

b. Angaben über die Qualität der Treibstoffe unter Berücksichtigung anerkannter Normen;

c. die Bezeichnung der erneuerbaren Rohstoffe, die zur Herstellung eingesetzt werden.

Art. 4 Gefährdung des Regenwaldes oder anderer CO2-speichernder

Ökosysteme und der biologischen Vielfalt

Der Gesuchsteller oder die Gesuchstellerin muss Angaben machen über:

a. die Herkunft der verwendeten Rohstoffe mit genauer Bezeichnung und Beschreibung des Anbauorts;

b. die Nutzung der Anbaufläche ab 1. Januar 2006 bis zum Anbau der

Rohstoffe;

c. die Einhaltung der massgebenden Umweltvorschriften, einschliesslich der Vorschriften zur Luftreinhaltung, zum Schutz des Bodens, zum Schutz der biologischen Vielfalt, zum Schutz vor invasiven Organismen und zum Schutz von Gewässern und Grundwassergebieten;

d. die Anwendung der guten fachlichen Praxis beim Anbau der Rohstoffe,

insbesondere Angaben über den sorgfältigen Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln, die Anbau- und Erntetechniken einschliesslich

Fruchtfolgen zur Erhaltung der Bodenqualität und Vermeidung von Erosion sowie Angaben über die Auswahl von geeigneten Böden für den Anbau.

Art. 5 Anbau der Rohstoffe

Bei der Beschreibung des Anbaus sind Angaben zu machen über:

a. die auf der Anbaufläche angewendete Fruchtfolge;

b. den mengen- und wertmässigen Ertrag der verwendeten Pflanzen;

c. Art, mengen- und wertmässigen Ertrag der bei der Ernte entstandenen Nebenprodukte und Abfälle;

d. die Anbau- und Erntetechniken unter Angabe des Einsatzes von Maschinen und eingesetzter Energieträger;

e. Art und Menge der eingesetzten Dünge- und Pflanzenschutzmittel;

f. die angewendete Bewässerungstechnik sowie die dabei verbrauchte Wassermenge und die Art des genutzten Wasservorkommens.