Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/37: Revision des Schweizerischen Inventars der Kulturgüter von nationaler und regionaler Bedeutung (KGS-Inventar) · 12 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 3Fedlex · Ergebnisbericht
Ergebnisbericht der Anhörung zum KGS-Inventar
1. Ausgangslage
Das von der UNESCO in Kraft gesetzte Haager Abkommen vom 14. Mai 1954 für den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten fordert bereits in Friedenszeiten Massnahmen für die Sicherung von Kulturgut zu planen und zu ergreifen. Eine der wichtigsten Vorkehrungen ist die Erstellung eines Inventars der bedeutendsten Kulturgüter des Landes. Darin werden die Kulturgüter von nationaler (A-Objekte) und regionaler (B-Objekte) Bedeutung aufgelistet.
Das vom Bundesrat zu genehmigende Schweizerische Inventar der Kulturgüter von nationaler und regionaler Bedeutung (nachstehend «KGS-Inventar» genannt) ist von den Kantonen in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Komitee für Kulturgüterschutz in den Jahren 2000 bis 2009 nachgeführt worden. Die revidierte Fassung ist nach 1988 und 1995 bereits die dritte Version dieses Bundesinventars. Bund und Kantone sind aufgrund der gesetzlichen Vorgaben dazu verpflichtet, vorsorgliche Massnahmen zum Schutz der im Inventar aufgeführten Kulturgüter vor den Auswirkungen bewaffneter Konflikte sowie vor Naturereignissen (Hochwasser, Erdbeben usw.) und anderen Gefahren (z. B. Feuer) zu ergreifen.
Die A-Objekte sind auf Kantonslisten (nach dem Bundesratsbeschluss auch in einem gedruckten Katalog) sowie neu in Form eines Geografischen Informationssystems (GIS) im Internet aufgeführt. Als Zusatzinformation werden dort künftig laufend Beschreibungen und Bildmaterial zu den Objekten von nationaler Bedeutung integriert. Die B-Listen (Objekte von regionaler Bedeutung) werden als provisorische Listen verabschiedet und im Internet publiziert.
Die GIS-Plattform bietet zudem die Möglichkeit, die Daten des KGS-Inventars mit weiteren nationalen Geodaten zu kombinieren (andere Bundesinventare, Erdbebengefährdungskarte usw.). Daraus ergeben sich zusätzliche Informationen und Hinweise, die letztlich zu einem besseren Schutz der Kulturgüter beitragen.
2. Anhörungsadressaten
2.1. Kantonale Fachstellen
AG Denkmalpflege des Kantons Aargau
Kantonsarchäologie des Kantons Aargau
AI Denkmalpflegekommission des Kantons Appenzell Innerrhoden
Kantonsarchäologie des Kantons Appenzell Innerrhoden
AR Kantonsarchäologie des Kantons Appenzell Ausserrhoden
Kantonale Denkmalpflege Appenzell Ausserrhoden
BL Denkmalpflege des Kantons Basel-Landschaft
Kantonsarchäologie Baselland
BS Archäologische Bodenforschung des Kantons Basel-Stadt
Basler Denkmalpflege
BE Archäologischer Dienst des Kantons Bern
Denkmalpflege des Kantons Bern
FR Service des biens culturels du Canton de Fribourg
Service d'archéologie du Canton de Fribourg
GE Département de l'aménagement, de l'équipement et du logement de la
République et du Canton de Genève
3/12 Ident-Nr./Vers. 10011933534/01 MS ID/Vers. 10004/02 Aktenzeichen 272.1-08