Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/37: Revision des Schweizerischen Inventars der Kulturgüter von nationaler und regionaler Bedeutung (KGS-Inventar) · 12 Seiten

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Ergebnisbericht der Anhörung zum KGS-Inventar

VD schlägt vor, dass die Texte des «Kunstführers durch die Schweiz» (Band 4, Romandie) der Gesellschaft für Schweizerische Kunstgeschichte GSK, welcher demnächst erscheinen soll, anstelle der Matrizen verwendet werden soll.

6 Darstellung des KGS-Inventars

6.1 Kantonslisten im Internet und in gedruckter Publikation

Im Rahmen der Anhörung sind Vorschläge zu formalen Punkten sowie für eine bessere Lesbarkeit der Listen eingegangen.

6.1.1 Detailkorrekturen

Die grosse Mehrheit der Korrekturen betreffen textliche Korrekturen, wie z. B. falsche Bezeichnungen, Koordinaten- und Adressfehler, Flüchtigkeitsfehler.

6.1.2 Lokalisierung der Objekte mit Koordinaten und Adressen

Mehrere Kantone fordern in der Anhörung für die Bezeichnung bzw. Identifikation der Objekte die konsequente Angabe von Adresse und Hausnummer (BE, BS, FR, GR, VD). BS kritisiert ausserdem, dass bei der Verwendung von Gebäudenamen, die vielen Leuten nichts oder nichts mehr sagen, eine genaue Identifikation der Gebäude (ohne Angabe der Adresse) nicht möglich sei. Zudem gibt man zu bedenken, dass die Nennung einer Adresse bei musealen Sammlungen ggf. zu überdenken sei, da z. T. nur ein Bruchteil der Sammlung an der genannten Adresse zu fassen ist.

Für UR bestehen gewisse Unklarheiten bei der Benennung von Objekten, deren Bezeichnungen teilweise von denjenigen des 1995er-Inventars abweichen, insbesondere bei bäuerlichen Bauten. Im Interesse einer eindeutigen Identifizierung sollten klare Richtlinien geschaffen und durchgehend eingehalten werden.

Auch der Kanton GR findet, «die Bezeichnungen (…) müssen eindeutiger sein, um Verwechslungen auszuschliessen. Die Identifizierung über Koordinaten ist nur bei der Arbeit am Computer nützlich. Für die Arbeit im Feld braucht es zusätzliche Informationen.»

Für AG und BS erscheint die Angabe eines einzelnen Koordinatenpaares für ein weitläufiges Kulturgut oder «weit voneinander entfernt liegender Objektbestandteile (z.B. Stadtbefestigungen)» (BS) als ungenügend. AG schreibt hierzu, dass «das Ausmass bzw. der Umfang grossflächiger, ausgedehnter Schutzobjekte im GIS eindeutiger und konkreter dargestellt werden (müsste. …) Die Signatur muss den ganzen Raum des Schutzobjektes (…) abdecken; eine simple Signatur, die bloss symbolisch eine grosse Ausdehnung» meine, sei «nicht nützlich oder zweckmässig (…).»

Die Kantone FR, GR, NE, TI benutzen für die Bestimmung der Koordinaten nicht das GIS der Swisstopo, sondern das Kantons-GIS, so dass es zu kleineren Abweichungen kam.

6.1.3 Gemeindefusionen

VD stellt die Frage, wie man die künftigen Gemeindefusionen im KGS-Inventar nachtragen wolle.

6.1.4 Rätoromanische Bezeichnungen

GR weist darauf hin, dass die rätoromanischen Bezeichnungen noch nicht konsequent angewendet würden.

8/12 Ident-Nr./Vers. 10011933534/01 MS ID/Vers. 10004/02 Aktenzeichen 272.1-08