Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/48: Schaffung einer Bilanzreserve zur Finanzierung von Begleitmassnahmen zu Gunsten der Landwirtschaft · 10 Seiten

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1 Vorbemerkungen

Mit Beschluss vom 10. September 2008 ermächtigte der Bundesrat das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD), eine Vernehmlassung zur Schaffung einer Bilanzreserve zur Finanzierung von Begleitmassnahmen zu Gunsten der Landwirtschaft durchzuführen. Das EVD schlug vor, die Summe der Agrarzolleinnahmen ab 2009 in der Bilanz der Staatsrechnung zu reservieren und zu diesem Zweck einen neuen Artikel im Landwirtschaftsgesetz einzufügen. Weder die schuldenbremskonforme Finanzierung noch die konkrete Ausgestaltung der Begleitmassnahmen waren Gegenstand dieser Vorlage.

Die Vernehmlassungsfrist dauerte bis am 21. November 2008. Für den vorliegenden Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung wurden die Stellungnahmen der 77 Vernehmlassungsteilnehmenden berücksichtigt, die bis am 3. Dezember 2008 eingegangen waren. Die verwendeten Abkürzungen sind im Verzeichnis (Anhang) zu finden.

2 Ergebnisse

Die Ergebnisse der Vernehmlassung werden in der Reihenfolge Kantone, politische Parteien und Organisationen dargelegt.

Die grundsätzliche Haltung zu einem Abkommen Schweiz-EU im Agrar- und Lebensmittelbereich (FHAL) oder einem WTO-Abschluss wurde in den meisten Stellungnahmen dargelegt. Da sie jedoch für die Vernehmlassungsvorlage nicht von Bedeutung ist, wurden diese Beiträge nicht ausgewertet.

2.1 Grundsätzliche Haltung zur Vorlage

Die grosse Mehrheit der Kantone begrüsst die Vorlage. Den Kantonen VD und JU ist die vorgeschlagene Lösung zu wenig verbindlich. Sie fordern konkretere und verlässlichere Zusicherungen zur Finanzierung der Begleitmassnahmen.

Von den politischen Parteien stehen die SPS, CVP, FDP und die CSP dem Vorschlag einer Spezialfinanzierung nach Art. 53 FHG positiv gegenüber. Die CSP verlangt, dass die Landwirtschaft ihre ökologische Verantwortung wahrnimmt und die Erreichung der im Bericht des BAFU und BLW umschriebenen Umweltziele als zwingende Voraussetzung für die finanzielle Sicherung der Begleitmassnahmen bezeichnet wird.

Die SVP bezeichnet die Vorlage als eine Alibiübung, sie sei nur eine Sterbeprämie für einen Grossteil der Landwirtschaft. Die Grünen stimmen aus folgenden Gründen nicht zu: Es liege keine Strategie zur Erhaltung der Wertschöpfung in der Landwirtschaft ohne Einkommensverlust und keine Nachhaltigkeitsbeurteilung vor. Es müsse Rechenschaft abgelegt werden, wie weiterhin die von der Bevölkerung erwarteten multifunktionalen Leistungen der Landwirtschaft erbracht werden können. Vom Parlament werde eine Finanzzusage erwartet, ohne dass das Parlament weiss, welcher Art die zu finanzierenden Begleitmassnahmen sein werden und woher die Mittel effektiv stammen werden. Letzteres wird auch von der SPS bemängelt.

Der SBV, IP- und Bio-Suisse sowie die produktbezogenen bäuerlichen Organisationen begrüssen die Vorbereitung der Finanzierung von Begleitmassnahmen, sind aber mehrheitlich der Meinung, dass der Vorschlag zu unverbindlich ist. Die VKMB, die