Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/48: Schaffung einer Bilanzreserve zur Finanzierung von Begleitmassnahmen zu Gunsten der Landwirtschaft · 10 Seiten

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müssen. Zudem sei auch eine Abnahme des Sektoreinkommens von über 2,5 Prozent verkraftbar.

Der Aussage auf Seite 25 (1.5.3) der Vernehmlassungsvorlage, wonach die Agrarzolleinnahmen allenfalls ausreichen könnten, widersprechen bäuerliche Kreise (SBV, Prométerre). Die notwendigen Aufwände für permanente und befristete Begleitmassnahmen seien wesentlich höher. Uniterre kritisiert, dass nur eine Reduktion aber keine Erhöhung der Zweckbindung vorgesehen sei.

Änderung des Landwirtschaftsgesetzes (LwG)

AGORA vertritt die Ansicht, dass in Absatz 2 von Artikel 19a die Spezialfinanzierung nicht nur auf ein WTO- und FHAL-Abschluss beschränkt werden darf.

Der Kanton BL beantragt die Streichung des ersten Satzes in Absatz 3, da dieser zu missverständlich sei. Man könne verstehen, dass die Mittel nach 8 Jahren automatisch für Begleitmassnahmen eingesetzt werden müssten. In Absatz 4 beantragt er, dass die Dauer der Begleitmassnahmen auf 5 Jahre nach Abschluss eines Abkommens beschränkt wird. Der Kanton FR und AGORA monieren, dass bei einem geringeren Mittelbedarf der Bundesrat die Zweckbindung reduzieren könne, aber im umgekehrten Fall nichts vorgesehen sei.