Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/53: 07.429 - Parlamentarische Initiative. Sanierung von belasteten Kugelfängen. Fristverlängerung bis 2012 · 7 Seiten
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Bericht
1 Ausganglage
1.1 Parlamentarische Initiative
Am 23. März 2007 reichte Nationalrat Jakob Büchler eine parlamentarische Initiative ein, welche verlangt, die Frist für die Gewährung von Bundesbeiträgen zur Sanierung von Schiessanlagen bis 2012 zu verlängern. Nach geltendem Recht werden solche Abgeltungen gewährt, wenn nach dem 1. November 2008 keine Geschosse mehr ins Erdreich dringen. Das heisst, dass bis zu diesem Datum die Anlage entweder stillgelegt wird oder auf künstliche Kugelfänge umgerüstet sein muss.
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates hat an ihrer Sitzung vom 23. Oktober 2007 die parlamentarische Initiative vorgeprüft und mit 22 Stimmen bei einer Enthaltung beschlossen, ihr Folge zu geben.
Dieser Beschluss wurde gestützt auf Artikel 109 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes (ParlG)1der zuständigen Kommission des anderen Rates vorgelegt. Am 23. November 2007 stimmte die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates dem Beschluss ihrer Schwesterkommission mit 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu.
Nachdem die Kommissionen beider Räte der parlamentarischen Initiative Folge gegeben hatten, arbeitete die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates gestützt auf Artikel 109 Absatz 1 ParlG einen Erlassentwurf aus.
1.2 Arbeiten der Kommission
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (hiernach: die Kommission) hat diese Gesetzesänderung an ihren Sitzungen vom 8. Januar 2008 und 8. April 2008 beraten.
Am 8. April 2008 nahm die Kommission einstimmig einen Vorentwurf an und gab ihn darauf in die Vernehmlassung.
2 Grundzüge der Vorlage
In der Schweiz gibt es ca. 6000 Kugelfänge bei Schiessanlagen. Diese weisen dermassen hohe Metall-Belastungen auf, dass sie umweltrechtlich als Altlasten zu bezeichnen sind und somit saniert werden müssen. Weniger als 2000 dieser Kugelfänge sind heute noch in Betrieb. Bei diesen macht eine Altlastensanierung aber nur dann Sinn, wenn nicht weiter in den Boden geschossen wird. Durch Umrüstung auf so genannte künstliche Kugelfangsysteme kann dies erreicht und ein weiterer Schiessbetrieb damit ermöglicht werden. Diese Sanierungen sind in den