Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/53: 07.429 - Parlamentarische Initiative. Sanierung von belasteten Kugelfängen. Fristverlängerung bis 2012 · 7 Seiten

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Stilllegung bis 2012 angezeigt (Ziffer 1 von Buchstabe c). Davon wären ca. 10-20% aller Kugelfänge (d. h. 200-400 Standorte) betroffen.

Die übrigen Anlagen ausserhalb der Grundwasserschutzzonen stellen ein kleineres Umweltrisiko dar und eine Umrüstung oder Stilllegung bis 2020 wird dem Gefährdungspotenzial gerecht (Ziffer 2 von Buchstabe c). Oft besteht hier vor allem eine Gefährdung der Bodenfruchtbarkeit in eng begrenzten Bereichen. Wie bisher können diese Gefahren aber vorübergehend mit Nutzungsbeschränkungen gebannt werden.

Mit diesem gestaffelten Vorgehen bestünde somit genügend Zeit, den Weiterbetrieb bzw. die Stilllegung für alle Anlagen geordnet zu planen und vorerst mit einer überschaubaren Anzahl Objekte die Umrüstung bis 2012 an die Hand zu nehmen. Es ist davon auszugehen, dass bei sich entwickelndem Bedarf auch die heute knappen Kapazitäten bei den Lieferanten von künstlichen Kugelfangsystemen zunehmen, insbesondere wenn ein längerfristiges und planbares Auftragsvolumen in Aussicht steht. Die in der ersten Staffel gesammelten Erfahrungen kämen dann dem Hauptteil der Anlagen in der zweiten Staffel zugute. Schliesslich bleibt den Kantonen daneben genügend Kapazität für die Bewältigung dringenderer Altlastensanierungen.

Art. 32e Abs. 4 USG

Da es sich oft lohnt, die Sanierung gleichzeitig mit der Umrüstung durchzuführen, sollte der Aufwand für das Abgeltungsverfahren des Bundes möglichst klein sein. Eine Pauschalabgeltung wie das USG dies bereits heute für die Katastererstellung vorsieht, würde eine deutliche Entlastung bei Bund und Kantonen bringen. Nach bisherigen Erfahrungen der Verwaltung bei der Gewährung von Abgeltungen kostet die Altlastensanierung bei 300-m-Anlagen durchschnittlich 19'000 Franken pro Scheibe. Dabei streuen die Kosten beim Grossteil der Sanierungen zwischen 13'000 und 23'000 Franken pro Scheibe. Keine Sanierung kostete weniger als 9000 Franken/Scheibe. Eine Pauschalabgeltung von 8000 Franken/Scheibe würde im Schnitt dem Abgabesatz von 40% entsprechen.

4 Auswirkungen

4.1 Finanzielle und personelle Auswirkungen

Die Umrüstung auf künstliche Kugelfänge kostet ca. 4'000 Franken/Scheibe, bei einer durchschnittlichen Anlage von 8 Scheiben also ca. 30'000 Franken/Anlage. Geht man davon aus, dass von den noch betriebenen Anlagen mindestens 1500 weiterbetrieben werden sollen, so kostet die Umrüstung schweizweit um die 50 Millionen Franken. Diese Kosten müssen vollumfänglich von den Gemeinden getragen werden, denn der Bund sieht hierfür keine Abgeltungen vor.

Die altlastentechnische Sanierung kostet bei einer durchschnittlichen Anlage mit 8 Scheiben rund 150'000 Franken. Für die Sanierung der bisher stillgelegten ca. 4000 Kugelfänge entstünden damit schweizweit Kosten von 600 Millionen Franken. Die mit einer nochmaligen Fristerstreckung dazukommenden bis zu 2000 Anlagen würden also Kosten von 300 Millionen Franken verursachen. Diese Kosten müssten