Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/54: Revision der Verordnung über die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern (Binnenschifffahrtsverordnung, BSV) · 7 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: 240.62/2008-03-03/267

1. Einleitung, Anhörungsverfahren, Hauptinhalte des Revisionsentwurfs

Im Zeitraum vom 30. Januar bis zum 7. März 2008 führte das Bundesamt für Verkehr (BAV) ein breit angelegtes verwaltungsexternes Anhörungsverfahren zum Entwurf einer Revision der Binnenschifffahrtsverordnung (BSV) durch. Die Revision wurde ausgelöst durch einen Entscheid des Bundesrates vom 31. Oktober 2007. Der Bundesrat entschied über die Ausnahmen von der Anwendung des Cassis-de-Dijon Prinzips und über die Aufhebung bisheriger Abweichungen im Schweizer Produkterecht im Verhältnis zu geltendem EG-Recht. Davon ist auch die Schweizer Binnenschifffahrtsgesetzgebung betroffen, namentlich im Verhältnis zur Sportbootrichtlinie 94/25/EG bzw. 2003/44/EG (EG-Richtlinie).

Der Revisionsentwurf enthält folgende Hauptinhalte:

ƒ Zulassung (Immatrikulation) von Wassermotorrädern als Sportboote gemäss EG-

Richtlinie auf der Basis einer Konformitätserklärung des Herstellers;

ƒ Einführung eines grundsätzlichen Verwendungsverbotes für Wassermotorräder mit

Erlaubnisvorbehalt durch die Kantone;

ƒ Aufhebung der Vorschrift, wonach die Tankwand von Behältern mit

wassergefährdenden Stoffen (z.B. Dieselkraftstoff) an Bord von Sportbooten nicht Bestandteil des Bootsrumpfes sein darf;

ƒ Aufhebung der Vorschrift, wonach Schiffe mit Wohn-, Koch- oder sanitären

Einrichtungen über Behälter zur Aufnahme von Abwässern und Abfällen ausgerüstet sein müssen;

ƒ Einführung einer Bestimmung, wonach Fäkalientanks über eine absperrbare

Überbordleitung an den Bootsrumpf angeschlossen werden dürfen.

Daneben sollen einige untergeordnete Bestimmungen, welche im Vollzug der BSV zu Problemen führten, angepasst werden.

2. Eingegangene Stellungnahmen

Vorab ist zu erwähnen, dass das Anhörungsverfahren unmittelbar nach seinem Beginn ein grosses Echo in der Schweizer Presse auslöste. Dies führte zu einer Vielzahl von

Stellungnahmen von Organisationen und Privatpersonen, die nicht auf der Verteilerliste standen. Insbesondere lancierte der VCS auf seiner Homepage eine Protestaktion gegen die Zulassung von Wassermotorrädern, was zu mehr als 600 E-Mails an das BAV führte.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die überwiegende Mehrzahl aller

Stellungnahmen die unter Ziffer 1. erwähnten Hauptinhalte des Revisionsentwurfes

entschieden ablehnt

2.1 Überblick

Von den 92 angeschriebenen Adressaten antworteten deren 53 (Anmerkung: die

angeschriebenen kantonalen Schifffahrtsämter gaben ihre Stellungnahme über die

jeweiligen Kantone ab). Weitere 58 Stellungnahmen, ausgenommen die o.e. E-Mails, gingen von Organisationen und Privatpersonen ein, die sich durch die Revision der BSV betroffen fühlten, aber nicht angeschrieben wurden. Eine Zusammenstellung der

Anhörungsteilnehmer ist diesem Bericht als Beilage angefügt.