Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/54: Revision der Verordnung über die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern (Binnenschifffahrtsverordnung, BSV) · 7 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: 240.62/2008-03-03/267

2.2 Kantone, Gemeinden

Stellungnahmen gingen von der Vereinigung der Schifffahrtsämter (vks) sowie von allen 26 Kantonen ein. Zudem liessen sich 8 Gemeinden um den Zürichsee vernehmen.

2.3 Verbände, interessierte Kreise

Folgende Verbände und interessierten Kreise reichten Stellungnahmen ein:

ƒ 22 Sportverbände (hauptsächlich Segler- und Ruderverbände);

ƒ 7 Gewerbeverbände;

ƒ 13 Umweltverbände;

ƒ 8 weitere Verbände.

2.4 Politische Parteien

Es antworteten die Grüne Partei Schweiz, die SVP, die FDP und die SP Schweiz. Die SVP verzichtete auf eine detaillierte Eingabe. Von der CVP ging keine Stellungnahme ein.

3. Zusammenfassung der Stellungnahmen

3.1 Zulassung von Wassermotorrädern, Freigabe von Wasserflächen

Die Kantone AG, BL, BS und SO sind mit der beabsichtigten Klassierung von

Wassermotorrädern als Sportboote einverstanden, wobei die drei erstgenannten Kantone bemerken, dass auf ihrem Gebiet die Nutzung der Wassermotorräder durch andere

Vorschriften nicht gestattet sei. Weitere Befürworter der in der Anhörung vorgeschlagenen Lösung sind die Fédération Suisse Motonautique, der CCS, die Fa. Bombardier (Hersteller von Jetskis), die Fa. Friedli Fahrzeuge (Vertreiber von Jetskis), der Schweizer

Tourismusverband und die FDP. Insgesamt sind dies 10 positive Rückmeldungen zu diesem Thema.

Die Kantone AR und JU sowie die SVP verzichten auf eine detaillierte Stellungnahme.

Die bfu erwähnt die wissenschaftliche Auswertung jahrelanger Erfahrungen aus Ländern, in denen Jetskis verwendet werden. Daraus gehe ein besonderes Unfallrisiko hervor, welches im Vergleich zu anderen Wasserfahrzeugen höher sei. Sie fordert die Einführung

zusätzlicher verpflichtender Sicherheitsstandards. Ferner sollen im Fall der Zulassung die Entwicklung beobachtet und bei zunehmenden Unfallzahlen umgehend geeignete

Massnahmen ergriffen werden.

In den übrigen 97 Stellungnahmen wird die Zulassung von Wassermotorrädern in der Schweiz mit grossem Nachdruck abgelehnt. Die zu erwartenden Nachteile im Fall einer Zulassung von Jetskis stünden in keinem Verhältnis zu den Erleichterungen für den Handel. Man befürchtet, dass diese Fahrzeuge in der Praxis kaum zu überwachen sind. Im Fall einer Zulassung von Jetskis wird eine massive Zunahme der Lärmbelastung und der

Abgasemissionen auf den Gewässern befürchtet. Leidtragende seien dabei die Umwelt und das Gewässer als Freizeit- und Erholungsraum für die breite Bevölkerung. Andere

Stellungnahmen erwarten negative Auswirkungen auf sensible Schutzzonen auf den Seen sowie erhebliche Beeinträchtigungen von Vogelschutzreservaten, weil Jetskis auf Grund ihres Antriebs über einen geringen Tiefgang verfügen und Flachwasserzonen einfach befahren könnten. Schliesslich führen eine grosse Zahl von Segel- und Ruderverbänden die