Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/54: Revision der Verordnung über die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern (Binnenschifffahrtsverordnung, BSV) · 7 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: 240.62/2008-03-03/267

für ihre Sportart zu erwartenden Nachteile (Wellenbildung) an. Die vorgesehenen

Rahmenbedingungen zur Verwendung von Wassermotorrädern sind nach Auffassung der Kantone in der Praxis kaum kontrollierbar. Verschiedene Verbände bemerken dazu, dass bereits heute die polizeiliche Überwachung auf den Gewässern lückenhaft sei.

Die Kantone verweisen auf ungeklärte Fragen im Zusammenhang mit der amtlichen Abnahme von Jetskis im Rahmen des Zulassungsverfahrens und in Bezug auf die

vorgeschriebenen periodischen Kontrollen.

Sollte am vorgeschlagenen Konzept festgehalten werden, halten drei Kantone (AI, GE und ZH) fest, dass sie nicht bereit sind, auf ihrem Gebiet Wasserflächen für das Befahren mit Wassermotorrädern freizugeben. In einer Vielzahl von Stellungnahmen werden für diesen Fall zusätzliche und wesentlich strengere Kriterien für allenfalls freizugebende

Gewässerabschnitte verlangt, als dies im Vorschlag bisher der Fall ist.

3.2 Abwassertanks, Verbindung von Fäkalientanks mit dem Bootsrumpf

Für die beabsichtigten Änderungen in diesen Bereichen sprechen sich die Kantone AG, BL, BS und NE sowie der CCS, das Centre Patronal und die FDP aus.

Gegen die beabsichtigte Anpassung des Schweizer Rechts an die EG-Richtlinie sprechen sich die übrigen Kantone, das Bootbaugewerbe, verschiedene Umweltverbände sowie die Grüne Partei Schweiz und die SP Schweiz aus.

Diese Angleichung an europäisches Recht laufe den langjährigen Anstrengungen zum Schutz der Gewässer eindeutig zuwider. Es wird erwähnt, dass das Einbringen von

Abwässern in die Gewässer sowohl durch das Binnenschifffahrtsrecht wie auch durch das Gewässerschutzgesetz verboten sei. Es wird nicht verstanden, weshalb die langjährigen intensiven Bemühungen der Kantone zur Durchsetzung der bisherigen Bestimmungen ohne erkennbaren Grund durch die neuen Bestimmungen "zunichte" (Zitat) gemacht werden sollen. Gerade auch durch konsequenten Umweltschutz habe die Sport- und

Freizeitschifffahrt ein positives Ansehen in der Bevölkerung.

Man erwartet, dass durch den Eintrag von Abwässern die Seen zu "verschmutzten Kloaken" (Zitat) verkommen. Das verbotene Ablassen von Fäkalien und Abwässern dürfte weder wirksam zu verhindern sein, noch könne ein allfälliger Verursacher eindeutig ermittelt werden. Dies habe negative Auswirkungen auf das Trinkwasser. Der überwiegende Anteil aller Sportboote, die in den Anwendungsbereich der EG-Richtlinie fallen, verkehren auf Küstengewässern oder dem offenen Meer. Dort seien die Auswirkungen dieser

Bestimmungen weit weniger gravierend als auf den vergleichsweise kleinen Schweizer Seen.

Es wird auch darauf verwiesen, dass die Bootsbesitzer, die bisher ihre Schiffe mit solchen Tanks ausstatten liessen bzw. die direkten Abwasserleitungen zwischen Tanks und dem Bootsrumpf demontieren liessen vor den Kopf gestossen würden.