Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/59: Bericht über den Abschluss eines Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und der Türkei auf dem Gebiete der Steuern und Einkommen und Vermögen · 8 Seiten

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Eidg. Steuerverwaltung D 3.TR.12 - Bn

19. Januar 2007

Vertraulich - nicht zur Veröffentlichung bestimmt

Bericht

über den Abschluss eines Abkommens zwischen der Schweiz und der Türkei auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen

1. Ausgangslage

Die Schweiz und die Türkei hatten im Jahre 1986 Verhandlungen im Hinblick auf den Abschluss eines Abkommens zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen aufgenommen. Obschon die Türkei zu den Mitgliedstaaten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) gehört, verfolgt sie gegenüber den anderen OECD-Mitgliedstaaten eine Abkommenspolitik, die sich in Bezug auf einzelne wichtige Fragen vom Musterabkommen der OECD entfernt. Diese schwierigen Verhandlungen mussten wegen der gegensätzlichen Abkommenspolitik der beiden Staaten wiederholt unterbrochen werden. Aus diesem Grunde blieb die Türkei der einzige OECD-Mitgliedstaat, mit dem die Schweiz noch kein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hatte.

Die Türkei ist ein Staat mit rund 72 Millionen Einwohnern, der eine besondere Stellung zwischen Europa und Asien einnimmt. Die Grösse der Türkei, ihr wirtschaftliches Potential und ihre geographisch-strategische Lage machen diesen Staat zu einem zunehmend wichtigen und komplexen Partner der Schweiz. Die Türkei hat im Oktober 2005 zwecks EU-Mitgliedschaft Verhandlungen mit der Europäischen Union aufgenommen. Die Dauer und der Ausgang der betreffenden Verhandlungen sind zwar im heutigen Zeitpunkt aus verschiedenen Gründen noch ungewiss; diese werden aber trotzdem in verschiedenen Bereichen die bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und der Türkei beeinflussen. Insbesondere dürfte die Ausweitung des EU-Binnenmarktes auf die Türkei für die schweizerische Wirtschaft vorteilhaft sein.

Die Schweiz und die Türkei sind wirtschaftlich aufgrund eines von der EFTA mit der Türkei abgeschlossenen, im Jahre 1992 in Kraft getretenen Freihandelsabkommens, ferner durch ein Investitionsschutzabkommen vom 3. März 1988 und ein Handelsabkommen vom 13. Dezember 1930 miteinander verbunden. Angesichts seiner bedeutenden Wachstumserwartungen stellt der türkische Markt ein erhebliches Potential für unsere Exportwirtschaft dar. Zur Zeit exportiert die Schweiz jährlich Güter und Dienstleistungen im Werte von 2 Milliarden Fran-