Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/61: Bericht zur Schweizerischen Schifffahrtspolitik · 70 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: 012.21/2008-04-15/134
deren Qualität unbestritten ist, werden weiterhin federführend durch die ZKR erarbeitet und anschliessend von der EU übernommen werden. Es ist absehbar, dass der Einfluss der EU im Bereich der europäischen Binnenschifffahrt zunehmen wird. Die Europäische Kommission verfügt zur Zeit jedoch weder über die erforderlichen personellen Ressourcen noch über die technische Kompetenz, um im sehr arbeitsintensiven technischen Bereich gesetzgeberisch tätig zu sein. Daher kann davon ausgegangen werden, dass es zu einer weiteren Arbeitsteilung zwischen ZKR und EU als wichtigsten Organisationen kommen wird. Die neue Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 200667 ist ein erstes Resultat der Zusammenarbeit zwischen diesen beiden Organisationen.
Weiter kann davon ausgegangen werden, dass die Donaukommission und die UNECE diese Vorschriften weitgehend unverändert als Empfehlungen übernehmen und dadurch zu einer gesamteuropäischen Harmonisierung beitragen werden.
Der Übergang in neue Organisationsstrukturen muss geordnet erfolgen und darf nicht zu einem Absinken der Sicherheitsstandards führen
Folgende Massnahmen erweisen sich als notwendig: Einmal muss die Rheinschifffahrt im Logistik- und Infrastrukturbereich ihre Entwicklung ohne Hemmnisse weiter vorantreiben können; andererseits sind die Bestrebungen im Bereich der Sicherheit über die weitere Reglementierung der Gefahrguttransporte fortzuführen und die aktuellen hohen Sicherheitsanforderungen aufrechtzuerhalten.
Die Rheinschifffahrt muss sich in einem gänzlich freien, europäischen Markt behaupten, sie erhält wenig Subventionen oder Abgeltungen. In Anbetracht der angespannten finanziellen Situation der öffentlichen Hand ist ein substanzieller Ausbau der finanziellen Unterstützung nicht angezeigt. Die Leistungen der Rheinschifffahrt als ein wichtiger Partner in der schweizerischen Verkehrspolitik und in der Landesversorgung sind jedoch anzuerkennen.
Für die Binnenschifffahrt gewinnt die UNECE insbesondere im Bereich der Gefahrguttransporte immer mehr an Bedeutung. Deren zunehmende Wichtigkeit rührt daher, dass das von der UNECE ausgearbeitete Gefahrgutübereinkommen ADN mit der 7. Ratifikation am 29. Februar 2008 in Kraft getreten ist. Zudem hat die Europäische Union eine Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland68 verabschiedet. Wenn der Übergang vom ADNR zum ADN nicht sorgfältig vorbereitet wird, befürchtet die Schweiz ein Absinken des Sicherheitsstandards. Dies gilt es unbedingt zu verhindern, weshalb sich die Schweiz auf allen Ebenen hartnäckig für einen geordneten Übergang einsetzt.
Folgende Massnahmen sind denkbar:
Gleichbehandlung der Verkehrsmittel im Güterverkehr vermehrt beachten.
Gezielte Subventionen vom Bund im Rahmen der Verlagerungspolitik.
Investitionshilfen (Hafeninfrastrukturen, Wasserstrassen), sowohl durch die betroffenen Kantone
(Basel) wie auch den Bund.
Beibehaltung der Bundeshilfen für die Hafenbahnen.
Verbesserung der Rahmenbedingungen für eine engere Zusammenarbeit und eine Verstärkung
des Zusammenwirkens der Rheinschifffahrt und der Schweizer Rheinhäfen mit den Güterbahnen.
Beteiligung der Schweiz am Aktionsprogramm NAIADES der EU; dies könnte durch eine
Absichtserklärung (Memorandum of Understanding) konkretisiert werden, welche den Rahmen
67 Richtlinie über die technischen Vorschriften für Binnenschiffe und zur Aufhebung der Richtlinie 82/714/EWG des Rates (RL 2006/87/EG). 68 KOM(2006) 852 endg.; 2006/0278 (COD). Harmonisierte Gefahrgutvorschriften für die Strasse, Schiene und Binnenschifffahrt. Diese verweisen im Anhang III auf die Gefahrgutvorschriften des ADN und nicht auf diejenigen der ZKR (ADNR), obschon sich letztere schon seit vielen Jahrzehnten auf vielen europäischen Wasserstrassen bewährt haben.