Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/61: Bericht zur Schweizerischen Schifffahrtspolitik · 70 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: 012.21/2008-04-15/134
Das Wichtigste in Kürze
Der vorliegende Bericht gibt einen Überblick über den Stand der schweizerischen Schifffahrt und zeigt ihre Entwicklungsperspektiven auf. Der Bericht beantwortet verschiedene parlamentarische Vorstösse zu dieser Frage.
Der Bericht gliedert sich in drei Teile:
Die heutige Situation der Schweizer Schifffahrt (Kapitel 2);
Die Perspektiven für die Schifffahrt (Kapitel 3);
Die Leitlinien für eine künftige schweizerische Schifffahrtspolitik und Massnahmen zur
Umsetzung (Kapitel 4).
Die Schifffahrt ist ein Schlüsselelement im Transportsystem.
Der weltweite Güteraustausch wäre ohne die Hochseeschifffahrt undenkbar. Ein wesentlicher Teil unserer Landesversorgung ist von ihr abhängig. Die Schweizer Hochseeflotte besteht gegenwärtig aus 33 Schiffen (Schüttgut- und Containerfrachter, Tankschiffe). Sie wurde in den vierziger Jahren gegründet. Ihren Aufschwung verdankt sie einem originellen und wirksamen Bürgschaftssystem (Darlehen, für welche die Eidgenossenschaft die Garantie übernimmt). Dieses System ermöglichte die Erneuerung der Flotte mit modernen und wettbewerbsfähigen Schiffen und funktioniert noch heute.
Ein anderes Element der Transportkette ist die Flussschifffahrt. Der Rhein besitzt eine besondere Bedeutung für die Schweiz, denn über diese Wasserstrasse ist unser Land direkt mit dem Meer verbunden. Dieser Meerzugang der Schweiz ist seit langem gesichert: Er beruht auf dem Prinzip der Schifffahrtsfreiheit, wie sie anlässlich des Wiener Kongresses proklamiert und 1868 mit der Mannheimer Akte festgeschrieben wurde. Der Rhein hatte als Wasserstrasse einen beachtlichen Aufschwung zu verzeichnen. Er ist heute, zusammen mit den Basler Häfen, eine wichtige Infrastruktur für die Handelsbeziehungen der Schweiz.
Die Eidgenossenschaft stellte ihr Interesse an der Schifffahrt seit jeher unter Beweis, ihrem Wirkungsbereich und den geographischen Gegebenheiten angemessen. Auf pragmatische Weise
unterstützt und fördert der Bund die Entwicklung dieses Sektors nach den jeweiligen
politischen und wirtschaftlichen Bedürfnissen. Die Unterstützung erfolgt sowohl auf internationaler Ebene als auch über Investitionshilfen für die Infrastruktur und mittels gezielten Subventionen an die Transportunternehmer.
Auf internationaler Ebene ist die Schweiz vollwertiges Mitglied der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR). Die Handlungsfelder erstrecken sich hauptsächlich auf die Verkehrsregelung, die Sicherheit und den Umweltschutz. Die Zuständigkeiten dieser Kommission werden hin und wieder von der Europäischen Union in Frage gestellt. Dennoch bleibt die ZKR die unbestrittene Autorität für die Angelegenheiten der Rheinschifffahrt, und die Schweiz unterstützt sie dabei. Ausserdem ist die Schweiz in anderen internationalen Gremien (IMO1, UNECE2) vertreten und ist an den zwischenstaatlichen Konferenzen (Internationales Verkehrsforum FIT; Nachfolgeorganisation der CEMT) in diesem Bereich vertreten.
Die Eidgenossenschaft fördert die Schifffahrt finanziell beachtlich und wird dies auch weiterführen. Der Bund übernimmt dabei eine Investitionsgarantie für die Schweizer Hochseeflotte (Rahmenkredit in der Höhe von 1,1 Milliarden Franken bis 2017). Dieses Bürgschaftssystem hat bis heute keine
1 IMO: Internationale Seeschiffahrtsorganisation 2 UNECE: Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen