Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/61: Bericht zur Schweizerischen Schifffahrtspolitik · 70 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: 012.21/2008-04-15/134

tatsächlichen Kosten verursacht. In den Ausbau der Flussstrassen (Rhein) investierte der Bund bisher 170 Millionen Franken (Beseitigung von Hindernissen, Schleusen). In letzter Zeit genossen besonders die Schweizer Rheinhäfen mit ihren Umschlagsterminals massgebliche Unterstützung. Im Rahmen der Verlagerungspolitik der Güter von der Strasse auf die Schiene fördert der Bund die Rheinschifffahrt indirekt: Container welche die Schweiz auf dem Rhein erreichen, erhalten für ihren Nachlauf auf der Schiene vergleichsweise hohe Betriebsabgeltungen.

Die zukünftige Schifffahrtspolitik der Schweiz

Ausgehend von diesen Erwägungen schlägt der Bundesrat eine Schifffahrtspolitik vor, die auf dem bisher Erreichten aufbaut. Sie konzentriert sich auf die strategisch bedeutsame Rheinschifffahrt und

die Hochseeschifffahrt.

Der Bundesrat befürwortet eine pragmatische Politik, die sich

¾ an den Bedürfnissen des Landes ausrichtet, ¾ mit den bestehenden Politiken (Volkswirtschafts-, Versorgungs- und Verkehrspolitik) in Einklang steht, ¾ auf praxiserprobten Massnahmen beruht und ¾ im internationalen Umfeld integriert ist.

Diese Politik beinhaltet im Wesentlichen die folgenden drei Ebenen:

¾ Logistische Transportkette auf dem Rhein optimieren, mit dem Ziel einer noch verstärkten

intermodalen Integration. Um die angestebten Ziele im Güterverkehr zu unterstützen, liegt ein besonderer Schwerpunkt auf der Optimierung der Rahmenbedingungen für Frachttransporte auf dem Rhein (Beseitigung von Engpässen und Verbesserung der Logistikkette).

¾ Sicherheitsniveau aufrecht erhalten bzw. verbessern, insbesondere im Bereich der

Gefahrguttransporte. Hohe Sicherheitsbestimmungen tragen ausserdem dazu bei, die Schifffahrt als vorbildlichen Verkehrsträger im Hinblick auf die Umweltbilanz zu positionieren.

¾ Sicherstellen, dass die Schweizer Schifffahrt weiterhin vom freien Meerzugang profitieren und in einem optimalen rechtlichen Rahmen operieren kann. Beibehaltung und wenn nötig

Verstärkung der Schweizer Präsenz bei verschiedenen internationalen Organisationen, die für die Schifffahrt zuständig sind (ZKR, IMO, UNECE). Über den Einsitz in diesen Gremien kann die Schweiz sicherstellen, dass ihre Interessen berücksichtigt werden. Und sie kann Einfluss auf die Ausgestaltung der international anwendbaren Bestimmungen für die Rheinschifffahrt und die Hochseeschifffahrt nehmen.