Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/75: Invalidenversicherung - 6. IV-Revision, erstes Massnahmenpaket · 109 Seiten

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1.1.2.3 Gründe für die Renten- und Kostenzunahme zwi-3 schen 1993 - 2003

Verschiedenste Faktoren haben zwischen 1993 und 2003 zu einem Renten- und Kostenwachstum und letztlich zu einer gewissen Fehlentwicklung in der IV geführt, namentlich:

‚ Exogene Faktoren, welche durch die Versicherung nicht beeinflussbar

sind, wie z.B. die demografische Alterung, die Wirtschaftslage, die Arbeitslosigkeit, gesellschaftliche Entwicklungen und Wertvorstellungen oder die Zunahme von psychischen und somatoformen Beschwerden als Invaliditätsursache.

‚ Koordinationsprobleme im Sozialversicherungssystem: Die verschiedenen

Bereiche des Sozialversicherungssystems sind historisch gewachsen und zu wenig gut aufeinander abgestimmt. Bei einem Schadenfall besteht die Tendenz der Abschiebung von einer Versicherung zur andern. Die IV, deren Leistungen in der Regel nachgelagert sind, ist davon besonders negativ betroffen. So war die IV in der Anfangsphase einer länger dauernden Krankheit in der Regel gar nicht involviert und konnte deshalb auf wichtige Weichenstellungen im Frühstadium eines potenziellen IV-Falles kaum Einfluss nehmen. Eine Abschiebung zur IV fand aber nicht nur durch andere Versicherungen statt; die Invalidenrente war ganz generell zu einer Auffangleistung geworden, z.B. durch Verschiebungen aus der Sozialhilfe und den Unternehmungen sowie durch ärztliche Zuweisungen.

‚ Schwache Aufsicht: Das IVG bietet für die Akteure des Vollzugs, nament-

lich für die IV-Stellen und die Gerichte, aber auch für Ärzte, einen beträchtlichen Ermessensspielraum. Die Aufsicht des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) hat bis ins Jahr 2000 kaum Einfluss auf einen einheitlichen Vollzug genommen und war damit weitgehend wirkungslos.

‚ Rentenzusprechungspraxis zu Gunsten der Versicherten: Die IV-Stellen,

Gerichte und Ärzte haben den durch das IVG vorgegebenen Ermessensspielraum tendenziell zu Gunsten der Versicherten genutzt.

‚ Neue Formen psychischer Erkrankungen: Die Versicherung und ihre Ak-

teure waren - und sind z.T. heute noch - nicht in der Lage, angemessen auf die starke Zunahme der psychischen Krankheiten zu reagieren, da es sich 4

um neue Formen psychischer Erkrankungen handelte , welche schwierig zu diagnostizieren sind und sich kaum objektivieren lassen. Eine Konkretisierung, wann diese Erkrankungsformen eine Invalidität zu bewirken vermögen, musste erst entwickelt werden, was sich in der Rechtsanwendung zu Gunsten der Versicherten ausgewirkt hat. Zudem hat die mit Zunahme von psychischen Erkrankungen einhergehende Zunahme von Psy-

3 Vgl. auch Bericht der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle zuhanden der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates vom 6. Juni 2005: "Faktoren des Rentenwachstums in der Invalidenversicherung. 4 anhaltende somatoforme Schmerzstörungen, posttraumatische Belastungsstörungen, Anpassungsstörungen, generalisierte Angststörungen, Schleudertrauma, depressive Episode mit ihren verschiedenen Unterformen, Fibromyalgie, diffuses weichteilrheumatisches Schmerzsyndrom