Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/75: Invalidenversicherung - 6. IV-Revision, erstes Massnahmenpaket · 109 Seiten
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Verschärfung der Rentenzusprechungspraxis: Die verstärkte Aufsicht durch das BSV und der Leitentscheid des Bundesgerichts (BGE 130 V 352) lieferte den IV-Stellen wichtige Instrumente mit klareren Definitionen und Kriterien im Hinblick auf einen einheitlichen Vollzug. Gleichzeitig fand eine Professionalisierung innerhalb der IV-Stellen statt: Heute können sie die eingehenden Gesuche umfassender und differenzierter abklären als vor 2003 und haben den Aufwand für die Abklärung der einzelnen Fälle erhöht, insbesondere auch im Hinblick auf die fachärztlichen Untersuchungen als Folge der Einführung der RAD. Das Resultat ist eine strengere, aber auch differenzierte Rentenzusprechungspraxis.
Allgemeine Sensibilisierung: Die finanzielle Situation der IV, vermehrte politische Sensibilität und der damit einhergehende verstärkte gesellschaftliche Druck durch die breite öffentliche Diskussion der IV-Rentenfrage sowie intensivierte und differenziertere fachliche Diskussion der involvierten Akteure (Ärztinnen und Ärzte, IV-Stellen, Arbeitgeber, BSV, Gerichte) dürften ebenfalls einen Beitrag zum Rückgang der Anmeldungen geleistet haben.
Die Massnahmen zur Reduktion der Neurenten führen mittel- bis längerfristig auch zu einer Reduktion des Rentenbestands. Der Fokus lag bisher jedoch klar darin, Neurenten möglichst zu vermeiden. Dagegen wurden bisher keine Massnahmen vorgesehen, um auch den Rentenbestand gezielt anzugehen und zu reduzieren.
Kostenseitige Massnahmen
Weder finanzierungsseitige Massnahmen - die Anhebung des Beitragssatzes von 1,2 auf 1,4 Prozent im Jahr 1995 - noch Massnahmen im Zusammenhang mit dem Kapitalfonds, namentlich der Kapitaltransfer von der EO zur IV (2,2 Milliarden Franken im Jahr 1998 bzw. 1,5 Milliarden Franken 2003) vermochten die Negativentwicklung der IV aufzuhalten. Deshalb waren mit der 5. IV-Revision und der Zusatzfinanzierung weitere kostenseitige Massnahmen vorzusehen:
Mit der 5. IV-Revision, welche am 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist, werden die Ausgaben der IV nicht nur über die Senkung der Anzahl Neurenten reduziert, sondern auch durch verschiedene Sparmassnahmen wie die Aufhebung der laufenden Zusatzrenten, die Streichung des Karrierezuschlags, die Aufhebung des Taggeldes für nicht erwerbstätige Personen, Anpassungen bei der Kinderrente, die Kürzung von IV-Leistungen im Fall von Überversicherung, die Erhöhung der Mindestbeitragszeit für den Anspruch auf eine ordentliche Rente sowie die Überführung der medizinischen Massnahmen für die Eingliederung von über 20-jährigen Personen in das Leistungssystem der Krankenversicherung. Längerfristig führt die
5. IV-Revision zu einer durchschnittlichen jährlichen Reduktion der Ausgaben der IV von rund 500 Millionen Franken.