Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/75: Invalidenversicherung - 6. IV-Revision, erstes Massnahmenpaket · 109 Seiten
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chiatern mit eigener Praxis tendenziell ebenfalls zu vermehrten Renten-5
zusprachen geführt .
Rente als Dauerleistung: Der Fokus der IV lag bei der Zusprechung von Renten und nicht bei der Eingliederung (Verhältnis 10:1). Die Versicherung funktionierte in erster Linie administrativ und eine Rentenzusprechung war für alle Beteiligten mit weniger Aufwand bzw. Unsicherheiten verbunden als eine Eingliederung. Dasselbe gilt für Rentenrevisionen.
Die Anspruchshaltung der versicherten Personen ist im Vergleich zu früher gestiegen.
Wenig geeignete Arbeitsplätze: Der mit der Anstellung von Menschen mit Behinderungen teilweise verbundene Mehraufwand und die entsprechenden Beschäftigungsrisiken wurden bzw. werden mit zunehmendem Wettbewerb und den steigenden Anforderungen an die Erwerbstätigen von den Unternehmen immer weniger in Kauf genommen.
1.1.2.4 Einleitung der Sanierung der IV ab 2003
Angesichts des Kosten- und Rentenwachstums zwischen 1998 und 2003 waren einschneidende Massnahmen zur Einleitung der Sanierung der IV unabdingbar. Dazu bedurfte es grundlegender Systemanpassungen und insbesondere einer Entwicklung weg von einer administrativen Rentenversicherung hin zu einer Eingliederungsversicherung. Im Vordergrund stand die Reduktion von Neurenten, was zu einer nachhaltigen Senkung der Kosten führt und zugleich verhindert, dass die betroffenen Personen aus dem Arbeitsmarkt fallen und dadurch sozial isoliert werden. Um diese Trendwende zu vollziehen, waren bzw. sind alle Akteure des IV-Systems gefordert (Bund, IV-Stellen, Arbeitgeber, Ärzte, Versicherte, Gerichte). Zusätzlich zu den Systemanpassungen, welche zu Einsparungen durch Reduktionen von Neurenten führen, bedurfte es weiterer kostenseitiger Massnahmen zur Senkung der Ausgaben bzw. Erhöhung der Einnahmen.
Reduktion der Neurenten
Seit dem Jahr 2003 konnten die Neurenten um insgesamt 35 Prozent reduziert werden. Folgende Faktoren haben wesentlich zur Senkung beigetragen, wobei die Auswirkungen der 5. IV-Revision zum heutigen Zeitpunkt lediglich vermutet, nicht aber mit Zahlen belegt werden können, da eine Evaluation dieser Massnahmen naturgemäss noch nicht vorliegt:
Einführung eines Monitorings: Im März 2003 hat das BSV ein Monitoring für die neuen IV-Renten eingeführt. Mit Hilfe dieses Monitorings kann die Entwicklung der Rentenzusprachen pro Quartal und pro kantonale IV-Stelle verfolgt und dort eingegriffen werden, wo deutlich mehr Renten zugesprochen wurden als im schweizerischen Durchschnitt beobachtet.
4. IV-Revision: Die IV-Stellen erhielten im Rahmen der 4. IV-Revision die rechtliche Grundlage und personelle Ressourcen, um im Bereich der Arbeitsvermittlung aktiver zu werden und den Versicherten bei der Stellensuche zu helfen. Zudem erlaubte die Einführung der regionalen ärztlichen Dienste (RAD) neu eigene ärztliche Begutachtungen der einzelnen
5 Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (5. Revision) S. 4487