Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/78: Revision des Lebensmittelgesetzes · 64 Seiten

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Ziel der Delegationsnorm von Artikel 42 ist die Koordination der diversen Kontrollen, um zu verhindern, dass Betriebe innert kurzer Zeit von drei verschiedenen Organen nach ähnlichen Gesichtspunkten kontrolliert werden.

Artikel 45 delegiert dem Bundesrat die Kompetenz, im Rahmen seiner Zuständigkeit völkerrechtliche Verträge abzuschliessen, namentlich im Bereich der Konformitätsbewertungen.

Die Artikel 54-56 delegieren dem Bundesrat die Befugnis, ergänzende Datenschutzbestimmungen zu erlassen.