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Vernehmlassung 2008/92: Bundesgesetz über die Preisbindung für Bücher (Buchpreisbindungsgesetz; BuPG) · 6 Seiten

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Bundesgesetz über die Preisbindung für Bücher (Buchpreisbindungsgesetz; BuPG) Vorentwurf vom 13.10.08

vom.......

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Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

gestützt auf die Artikel 69 Absätze 2, und 103 der Bundesverfassung1,

nach Einsicht in den Bericht der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates vom ....2

und in die Stellungnahme des Bundesrates vom ....3

beschliesst:

Minderheit (Kaufmann, Estermann, Favre Charles, Flückiger, Gysin, Miesch, Müller Phi-

lipp, Rime, Theiler, Walter, Wandfluh)

Nicht eintreten

Art. 1 Zweck

Dieses Gesetz bezweckt, die Vielfalt und die Qualität des Kulturgutes Buch zu fördern und möglichst vielen Endabnehmerinnen und Endabnehmern den Zugang zu Büchern zu den bestmöglichen Bedingungen zu gewährleisten.

Art. 2 Geltungsbereich

Dieses Gesetz gilt für den Verlag, den Import und den Handel, mit Ausnahme des grenzüberschreitenden elektronischen Handels, mit ungebrauchten und mängelfreien Büchern in den Schweizer Landessprachen.

Minderheit (Kaufmann, Estermann, Flückiger, Miesch, Riklin Kathy, Rime, Theiler, Wandfluh, Zemp)

Abs. 2 (neu)

2Es gilt nicht für Bücher, die speziell als Lehrmittel für den Unterricht in der Schule konzipiert worden sind.

1 SR 101

2 BBl 2008 ....

3 BBl 2008 ....