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Vernehmlassung 2008/92: Bundesgesetz über die Preisbindung für Bücher (Buchpreisbindungsgesetz; BuPG) · 6 Seiten
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Minderheit (Favre Charles, Baader Caspar, Flückiger, Hassler, Ineichen, Miesch, Müller Philipp, Kaufmann, Rime, Walter, Wandfluh)
Art. 13a (neu) Periodische Überprüfung
1Der Bundesrat überprüft alle drei Jahre die Massnahmen dieses Gesetzes auf ihre Wirksamkeit. Dabei berücksichtigt er die Zwecksetzung dieses Gesetzes.
2Er berichtet den eidgenössischen Räten über das Ergebnis der Prüfung und beantragt, wenn nötig, die Änderung oder Aufhebung dieses Gesetzes.
Art. 14 Referendum und Inkrafttreten
1Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
2Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.