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Vernehmlassung 2008/92: Bundesgesetz über die Preisbindung für Bücher (Buchpreisbindungsgesetz; BuPG) · 6 Seiten

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Art. 5 Preisbindung

1Buchhändlerinnen und Buchhändler sind verpflichtet, Bücher zu dem nach Artikel 4 festgesetzten Endverkaufspreis anzubieten.

2Sie dürfen auf den festgesetzten Endverkaufspreisen Preisnachlässe bis fünf Prozent gewähren.

Minderheit (Schelbert, Fässler, Fehr Hans-Jürg, Leutenegger Oberholzer, Rennwald, Rechsteiner Paul, Thorens, Zisyadis)

2Sie dürfen auf den festgesetzten Endverkaufspreisen Preisanpassungen von minus bis plus fünf Prozent vornehmen.

Minderheit (Kaufmann, Estermann, Flückiger, Miesch, Rime, Walter, Wandfluh)

Abs. 3 (neu)

3Der Endverkaufspreis kann in Franken oder in den in der Preisauszeichnung aufgeführten Fremdwährungen bezahlt werden.

Art. 6 Ausnahmen

1 Auf den nach Artikel 4 festgesetzten Endverkaufspreisen können folgende Preisnachlässe gewährt werden:

a. Beim Verkauf von Büchern an öffentliche Bibliotheken kann ein Preisnachlass bis 10

Prozent gewährt werden. Liegt der Gesamtbeschaffungsetat einer öffentlichen Bibliothek für Bücher über dem Betrag von jährlich 500’00 Franken, so kann ein Preisnachlass von bis 15 Prozent gewährt werden. Liegt der Etat über einer Million Franken, so können die Geschäftspartner und Geschäftspartnerinnen die Preisnachlässe frei aushandeln.

b. Beim Kauf des gleichen Buches in mehr als 10 Exemplaren kann ein Preisnachlass bis 10

Prozent gewährt werden, bei mehr als 50 Exemplaren bis 15 Prozent, bis mehr als 100 Exemplaren bis 20 Prozent.

c. Für den geschlossenen Verkauf einer Reihe zusammengehörender Werke und für die Sub-

skription eines Werks bis zu dessen vollständigem Erscheinen kann ein Preisnachlass gewährt werden.

d. Ein Preisnachlass kann gewährt werden, wenn dies gestützt auf die Ausstattung in Ver-

bindung mit dem Erscheinungszeitpunkt und der Verpflichtung der Käuferin oder des Käufers zur Mitgliedschaft in einer Buchgemeinschaft sachlich gerechtfertigt ist.

2Die Preisnachlässe nach Absatz 1 sind nicht kumulierbar.