Vorlage

Vernehmlassung 2009/112: Totalrevision der Verordnung über Pflanzenschutz (Pflanzenschutzverordnung, PSV) · 118 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 52Fedlex · Vorlage

Waren Besondere Anforderungen

Scirrhia acicola (Dearn.) Siggers oder Scirrhia pini Funk & Parker festgestellt wurden.

10. Pflanzen von Abies Mill., Larix Mill., Unbeschadet der Bestimmungen, die für die Picea A. Dietr., Pinus L., Pseudotsuga Pflanzen in Anhang 3 Teil A Nummer 1 und Carr. und Tsuga Carr., zum Anhang 4 Teil A Abschnitt I Nummern 8.1, 8.2 Anpflanzen bestimmt, ausser Samen und 9 gelten, gegebenenfalls amtliche Fest-

stellung, dass auf der Anbaufläche oder in deren unmittelbarer Umgebung seit Beginn der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode keine Anzeichen von Melampsora medusae Thümen festgestellt wurden.

11.01 Pflanzen von Quercus L., ausser Unbeschadet der Bestimmungen, die für die Früchten und Samen, mit Ursprung in Pflanzen in Anhang 3 Teil A Punkt 2 gelten, den USA amtliche Feststellung, dass die Pflanzen ihren

Ursprung in Gebieten haben, die als frei von Ceratocystis fagacearum (Bretz) Hunt bekannt sind.

11.1 Pflanzen von Castanea Mill. und Unbeschadet der Verbote, die für die Pflanzen Quercus L., ausser Früchten und in Anhang 3 Teil A Punkt 2 und Anhang 4 Samen, mit Ursprung in ausser- Teil A Abschnitt I Punkt 11.01 gelten, amtliche europäischen Ländern Feststellung, dass am Ort der Erzeugung oder

in dessen unmittelbarer Umgebung seit Beginn der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode keine Anzeichen von Cronartium spp. (aussereuropäische Erreger) festgestellt wurden.

11.2 Pflanzen von Castanea Mill. und Unbeschadet der Bestimmungen, die für die Quercus L., zum Anpflanzen Pflanzen in Anhang 3 Teil A Nummer 2 und bestimmt, ausser Samen Anhang 4 Teil A Abschnitt I Nummer 11.1

gelten, amtliche Feststellung, dass

a) die Pflanzen ihren Ursprung in Gebieten haben, die als frei von Cryphonectria parasitica

(Murrill) Barr bekannt sind, oder

b) auf der Anbaufläche oder in deren unmittelbarer Umgebung seit Beginn der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode keine Anzeichen von Cryphonectria parasitica (Murrill) Barr festgestellt wurden.

11.3 Pflanzen von Corylus L., zum Amtliche Feststellung, dass die Pflanzen in Anpflanzen bestimmt, ausser Baumschulen angezogen wurden und

Samen, mit Ursprung in Kanada a) ihren Ursprung in einem Gebiet haben, das und den USA im Ausfuhrland vom nationalen Pflanzen-

schutzdienst dieses Landes gemäss den einschlägigen internationalen Normen für Pflanzenschutzmassnahmen als frei von Anisogramma anomala (Peck) E. Müller befunden wurde und in den Zeugnissen gemäss Artikel 8 dieser Verordnung in der Rubrik «Zusätzliche Erklärung» aufgeführt ist,

oder

b) ihren Ursprung an einem Erzeugungsort haben, der im Ausfuhrland vom nationalen Pflanzenschutzdienst dieses Landes bei amtlichen Kontrollen auf der Anbaufläche oder