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Vernehmlassung 2009/112: Totalrevision der Verordnung über Pflanzenschutz (Pflanzenschutzverordnung, PSV) · 118 Seiten

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Waren Besondere Anforderungen

6 mm Stärke oder weniger und ver- dards für phytosanitäre Massnahmen Nr. 15 arbeitetes Holz, das unter Verwendung der FAO über ‚Guidelines for regulating von Leim, Hitze und Druck oder einer wood packaging material in

Kombination davon hergestellt wurde international trade‘ unterzogen worden sein

und

– ein Kennzeichen gemäss Anhang II des Internationalen Standards für phytosanitäre Massnahmen Nr. 15 der FAO ‚Guidelines for regulating wood packaging material in international trade‘ tragen, aus dem hervorgeht, dass das Verpackungsmaterial aus Holz einer zugelassenen phytosanitären Behandlung unterzogen wurde.

2.1 Holz von Acer saccharum Marsh., Amtliche Feststellung, dass das Holz einer auch ohne seine natürliche Ober- künstlichen Trocknung bei geeigneter Tempeflächenrundung, ausser Holz in Form ratur/Zeit-Relation bis auf einen Feuchtigkeitsvon gehalt von weniger als 20 % TS unterzogen

– Holz zur Furnierherstellung, worden ist; dies muss dadurch nachgewiesen

– Plättchen, Schnitzeln, Sägespänen, werden, dass die Markierung «Kiln-dried», Holzabfällen oder Holzausschuss «KD» oder eine andere international

mit Ursprung in den USA und Kanada anerkannte Markierung nach üblichem

Handelsbrauch auf dem Holz oder jeglicher Umhüllung angebracht wird.

2.2 Holz von Acer saccharum Marsh., zur Amtliche Feststellung, dass das Holz aus Furnierherstellung, mit Ursprung in Gebieten stammt, die als frei von Ceratocystis den USA und Kanada virescens (Davidson) Moreau bekannt sind,

und es dazu bestimmt ist, zur Furnier-

herstellung verwendet zu werden.

2.3 Gegebenenfalls in den HS-Codes von Amtliche Feststellung, dass das Holz

Anhang 5 Teil B aufgeführtes Holz a) seinen Ursprung in einem Gebiet hat, das von Fraxinus L., Juglans mandshurica von der nationalen Pflanzenschutzorganisa-Maxim., Ulmus davidiana Planch., tion des Ausfuhrlandes nach den einschlägi-Ulmus parvifolia Jacq. und Pterocarya gen Internationalen Standards für phytosanirhoifolia Siebold & Zucc., ausser Holz täre Massnahmen als frei von Agrilus in Form von planipennis Fairmaire anerkannt wurde;

– Hackschnitzel, die ganz oder oder

teilweise aus diesen Bäumen ge- b) bis zur völligen Beseitigung der Rundungen wonnen wurden, abgeviert wurde.

– Verpackungsmaterial aus Holz in

Form von Kisten, Kistchen, Ver-

schlägen, Trommeln und ähnlichen

Verpackungsmitteln, Flachpaletten,

Boxpaletten und anderen Ladungs-

trägern sowie Palettenaufsatzwän-

den, das tatsächlich beim Transport

von Gegenständen aller Art einge-

setzt wird,

– Holz, das zum Verkeilen

oder Abstützen der nicht aus Holz be-

stehenden Ladung verwendet wird,

jedoch auch Holz ohne seine natürli-

che Oberflächenrundung, mit Ur-

sprung in Kanada, China, Japan, der

Mongolei, der Republik Korea,

Russland, Taiwan und den USA