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Vernehmlassung 2009/112: Totalrevision der Verordnung über Pflanzenschutz (Pflanzenschutzverordnung, PSV) · 118 Seiten

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Waren Besondere Anforderungen

2.4 Gegebenenfalls in den HS-Codes von Amtliche Feststellung, dass das Holz

Anhang 5 Teil B aufgeführtes Holz in a) seinen Ursprung in einem Gebiet hat, das Form von Hackschnitzeln, die ganz von der nationalen Pflanzenschutzorganisa- oder teilweise aus Fraxinus L., tion des Ausfuhrlandes nach den einschlägi-Juglans mandshurica Maxim., Ulmus gen Internationalen Standards für phytosanidavidiana Planch., Ulmus parvifolia täre Massnahmen als frei von Agrilus Jacq. Und Pterocarya rhoifolia planipennis Fairmaire anerkannt wurde;

Siebold & Zucc. mit Ursprung in oder

Kanada, China, Japan, der Mongolei, b) zu Stücken von nicht mehr als 2,5 cm Dicke der Republik Korea, Russland, Taiwan und Breite verarbeitet wurde.

und den USA gewonnen wurden

2.5 Lose Rinde von Fraxinus L., Juglans Amtliche Feststellung, dass das Holz

mandshurica Maxim., Ulmus davidia- a) ihren Ursprung in einem Gebiet hat, das von na Planch., Ulmus parvifolia Jacq. und der nationalen Pflanzenschutzorganisation Pterocarya rhoifolia Siebold & Zucc. des Ausfuhrlandes nach den einschlägigen Mit Ursprung in Kanada, China, Internationalen Standards für phytosanitäre Japan, der Mongolei, der Republik Massnahmen als frei von Agrilus planipen-Korea, Russland, Taiwan und den nis Fairmaire anerkannt wurde;

USA oder

b) zu Stücken von nicht mehr als 2,5 cm Dicke und Breite verarbeitet wurde.

3. Holz von Quercus L., ausser Holz in Amtliche Feststellung, dass das Holz

Form von: a) bis zur völligen Beseitigung der Rundungen

– Plättchen, Schnitzeln, Sägespänen, abgeviert wurde

Holzabfällen oder Holzausschuss, oder

– Fässern, Trögen, Bottichen, Kübeln b) rindenfrei ist und der Feuchtigkeitsgehalt und anderen Böttcherwaren und des Holzes 20 %, ausgedrückt in Prozent der hölzernen Teilen davon, ein- Trockenmasse, nicht übersteigt,

schliesslich Fassstäben, wenn oder

nachgewiesen werden kann, dass c) rindenfrei ist und mit Hilfe einer geeigneten das Holz unter Anwendung einer Heissluft- oder Heisswasserbehandlung de-Erhitzung auf eine Mindesttempe- sinfiziertworden ist,

ratur von 176 ºC für 20 Minuten oder

verarbeitet oder hergestellt worden d) bei Schnittholz mit oder ohne Rindenreste ist, einer künstlichen Trocknung bei geeigneter auch ohne seine natürliche Ober- Temperatur/Zeit-Relation bis auf einen flächenrundung, mit Ursprung in Feuchtigkeitsgehalt von weniger als 20 % den USA TS unterzogen worden ist; dies muss

dadurch nachgewiesen werden, dass die Markierung «Kiln-dried», «KD» oder eine andere international anerkannte Markierung nach üblichem Handelsbrauch auf dem Holz oder jeglicher Umhüllung angebracht wird.

5. Holz von Platanus L., ausgenommen Amtliche Feststellung, dass das Holz einer in Form von Plättchen, Schnitzeln, künstlichen Trocknung bei geeigneter Tempe-Sägespänen, Holzabfällen oder Holz- ratur/Zeit-Relation bis auf einen Feuchtigkeitsausschuss, auch ohne seine natürliche gehalt von weniger als 20 % TS unterzogen Oberflächenrundung, mit Ursprung in worden ist; dies muss dadurch nachgewiesen den USA oder Armenien werden, dass die Markierung «Kiln-dried»,

«KD» oder eine andere international anerkannte Markierung nach üblichem Handelsbrauch auf dem Holz oder jeglicher Umhüllung angebracht wird.

6. Holz von Populus L., ausgenommen Amtliche Feststellung, dass das Holz

in Form von Plättchen, Schnitzeln, – rindenfrei ist