Vorlage TSchG
Vernehmlassung 2009/113: Bundesgesetz über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten / Änderung des Tierseuchengesetzes / Änderung des Tierschutzgesetzes · 6 Seiten
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5Der Bundesrat regelt:
a. den Datenkatalog;
b. die Verantwortlichkeiten für die Datenbearbeitung;
c. die Zugriffsrechte, namentlich den Umfang der Zugriffe im Abrufverfahren;
d. die zur Sicherstellung des Datenschutzes und der Datensicherheit erforderlichen organisatorischen und technischen Massnahmen, insbesondere die Voraussetzungen für die Zugriffserteilung;
e. die Archivierung.
II
1Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
2Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.