Vorlage TSchG

Vernehmlassung 2009/113: Bundesgesetz über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten / Änderung des Tierseuchengesetzes / Änderung des Tierschutzgesetzes · 6 Seiten

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5Der Bundesrat regelt:

a. den Datenkatalog;

b. die Verantwortlichkeiten für die Datenbearbeitung;

c. die Zugriffsrechte, namentlich den Umfang der Zugriffe im Abrufverfahren;

d. die zur Sicherstellung des Datenschutzes und der Datensicherheit erforderlichen organisatorischen und technischen Massnahmen, insbesondere die Voraussetzungen für die Zugriffserteilung;

e. die Archivierung.

II

1Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.