Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/115: Invalidenversicherung - 6. IV-Revision, zweites Massnahmenpaket (Revision 6b) · 55 Seiten

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Übrige

In dieser Kategorie stimmen fünf Partner (VSEI, Innovation zweite Säule, Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich, Verein christlicher Fachleute im Rehabilitations- und Drogenbereich et al.). stillschweigend der Massnahme zu, zwei äussern bereits genannte Vorbehalte. Gross ist die Ablehnung bei der Kategorie „Übrige“. Zwei Drittel der Teilnehmenden, die sich zu dieser Massnahme geäussert haben, lehnen sie ab. Während der Schweizerische Katholische Frauenbund moniert, damit würden die Familien doppelt getroffen und der effektive Abbau sei mehr als 10%, ist der Schweizerische Evangelische Kirchenbund der Meinung, damit würden vor allem die Kinder von Menschen mit Behinderung getroffen. Auch Justitia et Pax kritisiert, das Ziel der Chancengleichheit für Kinder von IV-Rentnern und -Rentnerinnen würde damit preisgegeben und die Benachteiligung der Eltern werde auf die Kinder übertragen. Die sozialistische Alternative hält fest: Wer nicht hat, dem wird genommen. Die SODK und SKOS erinnern daran, dass Familien mit höheren Einkommen stärker von dieser Kürzung betroffen sein werden, weil diese keine EL erhalten und weniger von verminderten Kürzungen bei der beruflichen Vorsorge profitieren können. Dieser Leistungsabbau widerspreche den Bestrebungen zur Einführungen von Familien-EL und den Bestrebungen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Ferner führe er zu zusätzlichen EL-Kosten für die Kantone. Der Schleudertraumaverband macht auf die Situation von getrennt lebenden oder geschiedenen invaliden Eltern aufmerksam, bei welchen sich die empfindliche Reduktion bei den Kinderrenten im Zusammenhang mit der Reduktion der Hauptrente besonders gravierend auswirken dürfte. Die Rechtsberatungsstelle für Unfallopfer weist darauf hin, dass bei vielen Invaliditätsfällen keine BVG-Deckung bestehe, womit der Hinweis auf die geringe Überentschädigungskürzung durch andere Versicherungsträger irreführend sei.

4.4 Sind Sie mit der neue Regelung die Reisekosten betreffend einverstanden?

Die Massnahme wird mehrheitlich gutgeheissen und das Verbesserungspotenzial allseits anerkannt. Einige Vernehmlassungsteilnehmer beanstanden, die Komplexität der neuen Regelung und die Einführung zweier unterschiedlicher Systeme je Massnahme. Verschiedentlich wurde ein alternatives System mit eine Franchise vorgeschlagen.

A) Absolute Zahlen Kantone Politische Dachorganisation Versicherungs- Behinderten- Übrige Parteien der Wirtschaft organisationen organisationen Ja 12 4 5 0 176

Nein 0 0 0 0 97

Mit Vorbehalt 7 2 0 1 13

TOTAL 19 6 5 1 2716

B) Prozentuale Werte

Kantone Politische Dachorganisation Versicherungs- Behinderten- Übrige

Parteien der Wirtschaft organisationen organisationen

Ja 63% 67% 100% 0% 63% 38% Nein 0% 0% 0% 0% 33% 44% Mit Vorbehalt 37% 33% 0% 100% 4% 19%

TOTAL 100% 100% 100% 100% 100% 100%

Kantone

Von den 19 Kantonen, die sich zu diesem Thema geäussert haben, stimmten zwei Drittel der Massnahme zu. GL beispielsweise hält fest, man sei sich des bestehenden Handlungsbedarfs bewusst und unterstütze die vom Leistungsabbau geprägte Vorlagen namentlich auch die Anpassung bei der Vergütung von Reisekosten und für SH ist diese Anpassung absolut nachvollziehbar. Die übrigen äusserten den Vorbehalt, die Anwendung zweier Systeme der Rechungskontrolle in der IV werde den

Prüfungsaufwand für die Reisekosten steigen lassen und entsprechend mehr Ressourcen binden (GR, SO, JU et al.). Einige räumen jedoch ein, die Kosteneinsparungen rechtfertigen den höheren Aufwand (AG).