Bericht Aufgabenüberprüfung

Vernehmlassung 2009/119: Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (KOP 11/13) und Bericht zur Umsetzung der Aufgabenüberprüfung des Bundes · 51 Seiten

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Zusammenfassung

Mit der Aufgabenüberprüfung (AÜP) will der Bundesrat eine langfristig tragbare Finanzpolitik gewährleisten. Der heute zu Handen der Vernehmlassung verabschiedete Bericht zur Umsetzung der Aufgabenüberprüfung umfasst rund 80 Massnahmen in Form von Aufgabenverzichten, Leistungsreduktionen und Strukturreformen. Die Umsetzung dieser Massnahmen erfolgt auf zwei Schienen: Während Vorhaben mit rascher Entlastungswirkung und geringem Rechtsänderungsbedarf als Teil des Konsolidierungsprogramms KOP 11/13 realisiert werden, sollen die tiefer greifenden und komplexeren Reformen, die mehr Zeit für Detailplanung und Implementierung beanspruchen, mit separaten Vorlagen vorangetrieben werden. Diese zweite Gruppe von knapp 30 Massnahmen steht im Zentrum des vorliegenden Berichts zur Umsetzungsplanung, der in erster Linie als Planungs- und Steuerungsgrundlage für deren Realisierung dient, gleichzeitig aber auch eine Gesamtschau über die Ergebnisse der Aufgabenüberprüfung bietet.

Zwei Ziele leiten die Aufgabenüberprüfung: Erstens sollen die Bundesausgaben bis ins Zieljahr 2015 höchstens im Mass der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung wachsen – die Staatsquote kann so stabilisiert werden. Zweitens sollen sich die einzelnen Aufgabengebiete gemäss spezifischen Wachstumsraten entwickeln. Dies soll verhindern, dass gesetzlich stark gebundene und kurzfristig kaum beeinflussbare Ausgaben andere Bundesleistungen, die schwächer verankert, aber volkswirtschaftlich dennoch wichtig sind, schrittweise aus dem Budget verdrängen. Beide Ziele hat der Bundesrat quantifiziert: Als Wachstumsziel für den Gesamthaushalt hat er das langjährige nominale Wirtschaftswachstum von 3 Prozent gewählt, für die einzelnen Aufgabengebiete hat er daraus und gestützt auf politische Schwerpunkte ein Prioritätenprofil mit einer je spezifischen Wachstumsvorgabe abgeleitet.

Zur Erreichung dieser Ziele hat der Bundesrat das Aufgabenportfolio des Bundes systematisch auf Reform- und Abbaupotentiale durchleuchtet. Ein wichtiges Zwischenergebnis dieser Arbeiten hat er in einem Ergänzungsbericht zum Legislaturfinanzplan 2009-11 veröffentlicht, mit dem er rund 50 Reformstossrichtungen in Aussicht genommen hat. Vor dem Hintergrund der internationalen Finanzkrise und ihrer Auswirkungen auf Konjunktur, Arbeitsmarkt und Bundeshaushalt hat der Bundesrat das ursprüngliche Konzept zur Konkretisierung und Umsetzung der Reformen in zweifacher Hinsicht korrigiert: Zum einen hat er die Gestaltungskompetenz der Departemente in der Zeitplanung der Reformen erweitert und deren Umsetzung flexibilisiert. Zum andern hat er die Aufgabenüberprüfung und das im September 2009 angestossene Konsolidierungsprogramm KOP 11/13 konzeptionell und teils auch materiell zusammengeführt.

Die knapp 30 Reformen des vorliegenden Berichts lassen sich grob nach jenen fünf Reformtypen gliedern, die bei der Überprüfung der Bundesaufgaben als Grundstrategien zur Ermittlung von Reformpotentialen dienten:

Aufgabenverzichte und Reduktionen: Verschiedene Massnahmen zielen darauf ab, das

heutige Ausgabenniveau mit Aufgabenverzichten oder mit der zeitlichen Erstreckung von Investitionen zu senken. Ebenso sollen künftige Mehrbelastungen vermieden werden, indem auf die Ausweitung bestehender oder auf neue Aufgaben verzichtet wird. Dazu zählen beispielsweise die Priorisierungen bei der Umsetzung von Baunormen im öffentlichen Verkehr, die Überprüfung und Fokussierung der strategischen Ausrichtung in der Ressortforschung (Bildung und Forschung), die haushaltneutrale Umsetzung der Aktionspläne