Bericht Aufgabenüberprüfung
Vernehmlassung 2009/119: Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (KOP 11/13) und Bericht zur Umsetzung der Aufgabenüberprüfung des Bundes · 51 Seiten
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Die Entlastungswirkung aller Massnahmen der Aufgabenüberprüfung beläuft sich aus heutiger Sicht auf rund 1.9 Milliarden, davon entfallen gut 600 Millionen auf jene AÜP-Massnahmen, die im Rahmen des KOP 11/13 umgesetzt werden. Während die Zahlen für letztere recht genau beziffert werden können, handelt es sich bei den Angaben der tiefer greifenden und im vorliegenden Bericht beschriebenen Reformen um grobe Schätzungen, die – je nach Projektstand – mit Unsicherheit belegt sind oder noch nicht quantifiziert werden können. Zu beachten ist ebenfalls, dass knapp die Hälfte des gesamten Reformvolumens Entlastungen gegenüber dem aktuellen Finanzplan ermöglicht, während die andere Hälfte auf Reformen entfällt, mit denen Mehrbelastungen vermieden werden.
In welchem Mass die gesetzten Wachstumsziele der einzelnen Aufgabengebiete bis ins Zieljahr 2015 eingehalten werden können, kann aufgrund der derzeit unsicheren Zahlen nicht abschliessend beurteilt werden. Eine erste Bilanz anhand der präziser abschätzbaren Auswirkungen des KOP 11/13 zeigt indes, dass die Vorgaben des Prioritätenprofils recht gut erfüllt werden: So weisen Aufgabengebiete mit überdurchschnittlichen Wachstumszielen auch nach Umsetzung des KOP 11/13 den höchsten Zuwachs auf - die Proportionen des Profils bleiben gewahrt. Hingegen drängt sich im Zuge der Rezession 2009 und ihrer Auswirkung auf den Wachstumsverlauf 2008-15 eine Korrektur der Wachstumsziele für Gesamthaushalt und Aufgabengebiete auf. Damit die vom Bundesrat angestrebte Stabilisierung der Staatsquote erreicht werden kann, müssen die einzelnen Wachstumsraten im Rahmen der Legislaturplanung 2011-15 an die veränderten Bedingungen angepasst werden.
Mit der Verabschiedung des vorliegenden Berichts zur Umsetzungsplanung hat der Bundesrat die federführenden Departemente beauftragt, die Vorbereitungs- und Umsetzungsarbeiten in Angriff zu nehmen bzw. weiter voranzutreiben. Mit Ausnahme der Landwirtschaft, die einem anhaltenden Reformprozess unterliegt und in der zudem kurzfristige AÜP-Massnahmen im Rahmen des KOP 11/13 umzusetzen sind, sieht der Bericht in allen Aufgabengebieten des Bundes tiefer greifende Reformen vor. Die übergeordnete Steuerung der Umsetzungsarbeiten erfolgt im Rahmen der Legislaturplanung, der Jahresplanung sowie der Budget- und Finanzplanung durch den Bundesrat. Eine zusammenfassende Berichterstattung soll jährlich im Bericht zur Finanzplanung stattfinden.