Bericht Aufgabenüberprüfung
Vernehmlassung 2009/119: Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (KOP 11/13) und Bericht zur Umsetzung der Aufgabenüberprüfung des Bundes · 51 Seiten
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Teil I – Grundlagen und Kontext
1. Einleitung
Mit einem Ergänzungsbericht zum Legislaturfinanzplan hat der Bundesrat im April 2008 die Reformstossrichtungen einer umfassenden Aufgabenüberprüfung festgelegt. Im Anschluss hat er die Konkretisierung und Zusammenfassung der Reformen in einem gemeinsamen Aktionsplan an die Hand genommen. Am 24. Februar 2010 hat er insgesamt rund 80 Massnahmen festgelegt. Diese lassen sich in zwei Kategorien gliedern: Eine erste Kategorie umfasst rund 50 rasch wirkende Massnahmen, die sich ohne oder nur mit geringfügigen Gesetzesänderungen umsetzen lassen. Diese Massnahmen sollen im Rahmen des Konsolidierungsprogramms 2011-13 (KOP 11/13) umgesetzt werden. Die zweite Kategorie umfasst rund 30 grösstenteils tiefer greifende Reformen, die in separaten Vorlagen weiter zu konkretisieren sind. Diese zweite Kategorie der AÜP-Reformen steht im Zentrum des vorliegenden Berichts zur Umsetzungsplanung. Der Bericht ist ein Planungsdokument. Er zeigt einerseits auf, mit welchen Aufgabenverzichten, -reduktionen und -reformen der Bundesrat die Ziele der AÜP erreichen will. Er dient andererseits als Grundlage für die Steuerung der Umsetzungsarbeiten, die der Bundesrat mit separaten Vorlagen, d.h. unabhängig vom KOP 11/13 an die Hand nehmen will. Zur Erhellung des Kontexts erwähnt der Bericht indes auch die rasch wirksamen AÜP-
Massnahmen des KOP 11/13 in zusammengefasster Form und mit Verweis auf die ausführliche Beschreibung im Vernehmlassungsbericht zum Konsolidierungsprogramm.
2. Ziele und Verlauf der Aufgabenüberprüfung (AÜP)
Mit der Aufgabenüberprüfung will der Bundesrat eine langfristig tragbare Finanzpolitik gewährleisten, die zu Wachstum und Wohlfahrt der Schweiz beiträgt und gleichzeitig der Vorgabe der Schuldenbremse Rechnung trägt. Zwei Ziele leiten das Projekt: Erstens soll das Wachstum der Bundesausgaben im Sinne einer nachhaltigen Haushaltpolitik, welche finanzpolitische Handlungsspielräume auch in Zukunft gewährleistet, kontrolliert werden: Bis ins Jahr 2015 (zwei Legislaturen) soll der Bundeshaushalt höchstens im Mass der längerfristig erwarteten gesamtwirtschaftlichen Entwicklung wachsen. Die Staatsquote wird so auf längere Sicht stabilisiert. Zweitens sollen sich die einzelnen Aufgabengebiete gemäss spezifischen Wachstumszielen entwickeln. Damit soll insbesondere verhindert werden, dass gesetzlich stark gebundene (und daher kurzfristig kaum beeinflussbare) Ausgaben andere Bundesleistungen, die schwächer verankert, aber volkswirtschaftlich gleichwohl wichtig sind, auf kaltem Weg aus dem Budget verdrängen.
Dieses zweite Ziel hat der Bundesrat gestützt auf politische Erwägungen im Rahmen eines Prioritätenprofils quantifiziert, das die Zielwachstumsraten als Richtschnur für die Entwicklung der einzelnen Aufgabengebiete in der Betrachtungsperiode 2008-15 bezeichnet. Dabei wurden die Wachstumsraten gestützt auf die Annahme des langjährigen nominalen Wachstums der Gesamtwirtschaft von 3 Prozent pro Jahr abgeleitet, das gleichermassen die Obergrenze für ein staatsquotenneutrales Wachstum des Bundeshaushalts darstellt.
Die jüngeren Konjunkturdaten zeigen allerdings, dass dieses durchschnittliche jährliche
Wachstum im Zuge der Wirtschaftskrise im Zeitraum 2008-15 um einige Zehntelprozentpunkte tiefer zu liegen kommen wird. Gleichzeitig führen Steuerreformen in dieser Periode zu struktu-