Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/119: Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (KOP 11/13) und Bericht zur Umsetzung der Aufgabenüberprüfung des Bundes · 44 Seiten
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Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (KOP 11/13): Vernehmlassungsergebnisse
1 Einleitung
1.1 Ausgangslage
Im August 2009 hat der Bundesrat den Finanzplan 20112013 verabschiedet. Obwohl damals davon ausgegangen wurde, dass die Finanz- und Wirtschaftskrise ab 2011 überwunden sein würde, enthielt der Finanzplan Finanzierungsdefizite von jährlich rund 4 Milliarden und einen steigenden Bereinigungsbedarf gemäss Schuldenbremse von 2,5 bis 4 Milliarden. Seither haben sich die konjunkturellen Aussichten aufgehellt. Um die Vorgaben der Schuldenbremse einzuhalten und das Ausgabenwachstum auch in der Zeit nach 2010 auf einen nachhaltigen Kurs zu begrenzen, sind Konsolidierungsmassnahmen im Umfang von jährlich 1,5 bis 2 Milliarden nötig. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat vom 14. April bis 28. Mai 2010 eine Vernehmlassung zu einem Konsolidierungsprogramm mit einem Entlastungsvolumen von rund 1,5 Milliarden pro Jahr durchgeführt.1
1.2 Inhalt des Vernehmlassungsberichts
Wie die Entlastungsprogramme 2003 und 2004 soll auch das Konsolidierungsprogramm im Wesentlichen auf der Ausgabenseite ansetzen. Es besteht aus sechs Massnahmenpaketen:
I Kompensation vorgezogener Investitionen: In einem ersten Schritt werden Investitio-
nen kompensiert, die im Rahmen der ersten zwei Konjunkturstabilisierungsprogramme zeitlich vorgezogen wurden, aber im Finanzplan vom 19. August 2009 noch eingestellt waren. Die Massnahme, welche den Haushalt bereits im Voranschlag 2011 sowie im Finanzplanjahr 2012 um je rund 180 Millionen entlastet, hat weder Aufgabenverzichte noch Verzögerungen bei bestehenden Investitionsplanungen zur Folge.
II Anpassung der Ausgaben an die tiefere Teuerung: Die veränderte Konjunkturlage hat
sich im aktuellen Finanzplan asymmetrisch auf Einnahmen und Ausgaben ausgewirkt: Während die Einnahmen und Ausgaben wie Passivzinsen oder Beiträge an die Sozialversicherungen fortlaufend an die neuen konjunkturellen Eckwerte angepasst wurden, wurde bei zahlreichen anderen Ausgabenpositionen eine konstante Teuerung von jährlich 1,5 Prozent unterstellt. Da die effektive Teuerung in den Jahren 2009-2011 jedoch voraussichtlich deutlich tiefer liegen wird, führte dies zu einem ungewollten realen Ausbau. Mit einer nachträglichen Korrektur von durchschnittlich 2,4 Prozent auf allen Krediten, bei denen die Teuerung nicht automatisch berücksichtigt wird, soll deshalb wieder eine symmetrische Behandlung sämtlicher Ausgabenpositionen erreicht und ein ungewollter realer Ausbau verhindert werden.
III Querschnittsmassnahmen im Eigenbereich der Verwaltung: Der Eigenbereich der
Verwaltung soll mit Kürzungen bei Personal, Informatik, Beratungsaufwand und übrigem Sachaufwand proportional zur Haushaltentlastung beitragen.
IV Massnahmen aus der Aufgabenüberprüfung: Im Ergänzungsbericht zum Legislaturfi-
nanzplan 2009-11 hat der Bundesrat im April 2008 die Reformstossrichtungen aus der Aufgabenüberprüfung festgelegt. Im Konsolidierungsprogramm werden die Massnahmen umgesetzt, die sich ohne oder nur mit geringfügigen Gesetzesanpassungen kürzerfristig realisieren lassen. Tiefer greifende Reformen der Aufgabenüber-
1 http://www.efd.admin.ch/themen/00796/01673/index.html?lang=de.