Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/119: Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (KOP 11/13) und Bericht zur Umsetzung der Aufgabenüberprüfung des Bundes · 44 Seiten
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Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (KOP 11/13): Vernehmlassungsergebnisse
Einbezug rasch wirksamer AÜP-Massnahmen in das KOP 11/13 kritisiert, noch bevor die Aufgabenüberprüfung abschliessend zur Diskussion gestellt worden sei. Die KdK weist dieses Vorgehen, das den grossen Zeitdruck wesentlich mitverursache, zurück und fordert,
dass das betroffene Massnahmenpaket IV integral aus dem KOP 11/13 herausgelöst und im Rahmen der AÜP ordentlich behandelt werde. Viertens sei es aus Sicht der Kantone verfehlt, zwei Jahre nach Einführung der NFA die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen wieder aufzurollen. Generell solle daher auch auf die Kürzungen bei Verbundaufgaben verzichtet und die Massnahmen auf den Eigenbereich des Bundes bzw. auf ein Ausgabenmoratorium bei den drohenden Mehrbelastungen konzentriert werden. In der Folge wird gefordert, die Mehrbelastung der Kantone im Rahmen NFA zu kompensieren. Die nicht eingehaltene Haushaltneutralität sei mit jährlich 100 Millionen zu kompensieren, und zwar auch rückwirkend für die Jahre 2008-11.
Der Kanton AG äussert sich insbesondere auch zum Thema Lastenverschiebung sowie Mehrbelastungen der kantonalen Haushalte durch die aktuelle Bundespolitik (KOP, Spital- und Pflegefinanzierung, Revision Kindes- und Erwachsenenschutzrecht, Vereinheitlichung Zivil- und Strafprozessordnung; Einnahmenausfälle im Zug der diversen Steuerrevisionen). Mit ähnlichen Schwerpunkten (Lastenverschiebungen, Strapazierung der NFA-Vereinbarungen) und in dezidierter Form äussert sich der Kanton VS. Der Kanton JU ergänzt, dass die Kantone gerade bei den Steuervorlagen durch den Rückgang der eigenen Steuereinnahmen und durch die Kürzungen des Bundes in Verbundaufgaben zweimal gestraft würden. Er weist darauf hin, dass die Inzidenz der vorgeschlagenen Kürzungen bei genereller Betrachtung zwar zumutbar erscheint, bei genauerem Hinschauen aber kantonal mit empfindlichen Unterschieden zu Buche schlagen würde.
BPUK und KÖV fordern darüber hinaus, dass die Vorlagen des KOP dem Parlament einzeln und nicht als Paket zur Beschlussfassung unterbreitet werden. Schliesslich soll generell darauf geachtet werden, dass bei den Reformen im Rahmen der Aufgabenüberprüfung der Entwicklung eines Aufgabengebiets und seiner Bedeutung für Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft besser Rechnung getragen werden.
2.1.2 Politische Parteien
Die FDP/Liberale und die CVP begrüssen im Grundsatz das KOP, das einer nachhaltigen Finanzpolitik diene, den Bundeshaushalt stabilisiere und die Standortgunst der Schweiz stärke. Für die FDP/Liberalen ist das Programm in seinem Umfang aber ungenügend. Beinahe zwei Drittel des Entlastungsvolumens entfielen nämlich auf die Teuerungskorrektur, die Anpassung der Passivzinsen sowie die Kompensation vorgezogener Investitionen. Effektive Sparmassnahmen umfassten lediglich ein Drittel des Gesamtvolumens. Für eine langfristig tragfähige Finanzpolitik - insbesondere angesichts der drohenden Mehrbelastungen - seien deutlich stärkere Sparanstrengungen nötig.
Die CVP hält fest, dass das KOP 11/13 konform sein müsse mit der NFA und nicht nur formelle, sondern auch faktische Lastenabwälzungen auf die Kantone nicht zulässig seien.
Die SVP erachtet das vorgelegte Konsolidierungsprogramm hinsichtlich Umfang und Ansatz als völlig ungenügend. Sie hält dem Bundesrat zum einen vor, die Aufgabenüberprüfung, die sie als das geeignete Instrument für eine langfristige Konsolidierung des Bundeshaushalts erachtet, zuwenig entschlossen voranzutreiben, was ein Konsolidierungsprogramm erst nötig mache. Zum andern kritisiert sie angesichts einer unsicheren Konjunkturentwicklung mit möglichen Einnahmenminderungen sowie der drohenden Mehrbelastungen das viel zu geringe Entlastungsvolumen, sowohl im KOP als auch bei der AÜP. Gestützt darauf fordert sie deutlich einschneidendere Sparmassnahmen und unterbreitet eine Liste mit eigenen Vorschlägen.
Die SP lehnt das Konsolidierungsprogramm aus grundsätzlichen Erwägungen ab. Sie hält die Notwendigkeit der vorgeschlagenen Massnahmen nicht für gegeben. Insbesondere weist