Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/119: Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (KOP 11/13) und Bericht zur Umsetzung der Aufgabenüberprüfung des Bundes · 44 Seiten
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Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (KOP 11/13): Vernehmlassungsergebnisse
prüfung, die eine längere Vorbereitung erfordern, werden durch die zuständigen Departemente in separaten Vorlagen und nach eigenem Zeitplan vorangetrieben.
V Passivzinsen: Im Finanzplan 20122014 liegen die Zinsausgaben deutlich tiefer als
ursprünglich angenommen. Diese Reduktion ist zur Hauptsache auf das unerwartet gute Rechnungsergebnis 2009 und den dadurch ermöglichten Schuldenabbau zurückzuführen. Entscheidend dazu beigetragen hatte die erfolgreiche Beendigung des Engagements bei der UBS AG im August 2009: Die daraus resultierenden Mittel wurden zur Reduktion der Bundesschuld eingesetzt. Die deutliche Entlastung beim Schuldendienst wird dem Konsolidierungsprogramm als separates Volet angerechnet. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass Haushaltsdisziplin und Schuldenabbau nicht Selbstzweck sind, sondern finanzpolitischen Handlungsspielraum für die Zukunft generieren.
VI Einnahmenseitige Massnahmen: Mit einer Erhöhung der Tabaksteuer um 20 Rappen
pro Paket sowie drei nichtfiskalischen Massnahmen soll auch die Einnahmenseite einen massvollen Beitrag in der Grössenordnung von 100 Millionen zur Haushaltkonsolidierung beitragen.
Insgesamt kann mit dem Konsolidierungsprogramm das durchschnittliche jährliche Ausgabenwachstum im Zeitraum 20082014 unter Ausklammerung der verzerrenden Effekte aufgrund der Erhöhung der Mehrwertsteuer für die Invalidenversicherung auf rund 2,6 Prozent gesenkt werden. Damit dürften sowohl das Ziel einer Stabilisierung der Ausgabenquote des Bundes erreicht als auch ein wesentlicher Beitrag zur Einhaltung der Schuldenbremse geleistet werden.
Parallel zum Konsolidierungsprogramm wurde den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Vernehmlassung auch die Umsetzungsplanung der Aufgabenüberprüfung2 zur Stellungnahme unterbreitet.
1.3 Angaben zum Vernehmlassungsverfahren
Am 14. April 2010 wurde das Vernehmlassungsverfahren zum Konsolidierungsprogramm des Bundesrats und zum Bericht zur Umsetzungsplanung der Aufgabenüberprüfung eröffnet. Mit Blick auf den engen Zeitplan für die rechtzeitige Verabschiedung von Botschaft und Gesetzesentwurf zum KOP an die Bundesversammlung hat der Bundesrat beschlossen, die Vernehmlassung gestützt auf Artikel 7 Absatz 3 des Vernehmlassungsgesetzes vom 18.
März 2005 (VlG; SR 172.061) im Dringlichkeitsverfahren durchzuführen. Für die schriftlichen Stellungnahmen wurde dazu ein Zeitraum von sechs Wochen, d.h. vom 14. April bis 28. Mai 2010 festgesetzt. Gleichzeitig hat der Bundesrat in dieser Periode vier konferenzielle Vernehmlassungsrunden veranstaltet, die für die unterschiedlichen Vernehmlassungsteilnehmenden wie folgt durchgeführt wurden:
19. Mai 2010: Nicht-Regierungsparteien auf Bundesebene
20. Mai 2010: Regierungsparteien auf Bundesebene
21. Mai 2010: Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete sowie der Wirtschaft
27. Mai 2010: Kantonale Direktorenkonferenzen
2 http://www.efd.admin.ch/themen/00796/01673/index.html?lang=de.