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Vernehmlassung 2009/120: Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011 · 7 Seiten

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Vorlage B (Entwurf) Bundesbeschluss über die Festlegung der Grundbeiträge des Ressourcenausgleichs

vom …

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

gestützt auf Artikel 5 Absatz 1 des Bundesgesetzes

vom 3. Oktober 20034 über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG),

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom …5,

beschliesst:

Art. 1 Grundbeitrag des Bundes

Der Grundbeitrag des Bundes an den Ressourcenausgleich für die Jahre 2012–2015 beträgt 2 209 472 952 Franken pro Jahr.

Art. 2 Grundbeitrag der ressourcenstarken Kantone

Der Grundbeitrag der ressourcenstarken Kantone an den Ressourcenausgleich beträgt für die Jahre 2012–2015 1 538 592 591 Franken pro Jahr.

Art. 3 Anpassung durch den Bundesrat

Der Bundesrat wird ermächtigt, die Beiträge nach den Artikeln 1 und 2 der Entwicklung des Ressourcenpotenzials der ressourcenstarken Kantone in den Jahren 2011 und 2012 anzupassen. Die Anpassung erfolgt zusammen mit der Verabschiedung der Zahlen zum Referenzjahr 2012.

Art. 4 Referendum und Inkrafttreten

1Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum.

2Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

4 5 BBl 2010 …