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Vernehmlassung 2009/120: Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011 · 7 Seiten
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2 Bundesbeschluss über die Grundbeiträge des Ressourcenausgleichs (Vorlage B)
Art. 1
Die Bestimmung legt den Beitrag des Bundes (vertikaler Ressourcenausgleich) in der Höhe von 2,209 Milliarden Franken fest. Dieser Beitrag wird auf der Grundlage der Ausgleichszahlungen 2010 gemäss Fortschreibungsregel (BIP-Wachstum der Bemessungsjahre plus 1 %), wie sie für die Erstellung der Finanzplanzahlen des Bundes für den Teil Finanzausgleich zum Tragen kommt, errechnet.
Tabelle 1 Berechnung der Grundbeiträge für den Ressourcenausgleich
2010 20112012
Ressourcenausgleich 3'368'001'438 3'568'650'459 3'793'065'543
Beitrag Bund1
1'961'871'735 2'078'750'439 2'209'472'952
Beitrag Kantone2
1'406'129'703 1'489'900'020 1'583'592'591
1)BIP-Wachstum der Bemessungsjahre plus 1% (2011: +5,96%, 2012: +6,29%)
2)72% des Beitrages des Bundes (entspricht Verhältnis HRA/VRA 2010)
Art. 2
Die Bestimmung legt den Beitrag der ressourcenstarken Kantone (horizontaler Ressourcenausgleich) in der Höhe von 1,538 Milliarden Franken fest, was einem Verhältnis von 72 % des Bundesbeitrages zum Ressourcenausgleich beträgt. Das Verhältnis von 72 % entspricht jenem aus dem Jahr 2010, dem aktuell zur Verfügung stehenden Jahr.
Art. 3
Weil im Zeitpunkt der Beratungen im Parlament (Wintersession 2010 bis Sommersession 2011) die relevanten Zahlen für das Referenzjahr 2012 noch nicht vorliegen können, wird der Bundesrat vom Parlament ermächtigt, anlässlich der Verabschiedung der revidierten Finanzausgleichsverordnung mit den Zahlen 2012 den dannzumal «richtigen» Betrag definitiv festzulegen1. Damit verfährt der Bundesrat auf die gleiche Weise wie innerhalb einer Vierjahresperiode, d. h. er schreibt die Ausgleichszahlungen des Jahres 2011 gemäss den gesetzlichen Grundlagen, entsprechend der Zunahme der Ressourcenpotenziale aller Kantone (vgl. Art. 5 Abs. 2 FiLaG), auf das Jahr 2012 fort.
1 Die revidierte FiLaV mit den neuen Zahlen des folgenden Jahres zum Ressourcen- und Lastenausgleich wird vom Bundesrat jeweils im November verabschiedet.