Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/120: Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011 · 144 Seiten
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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011
5.4 Gewährleistung einer minimalen Ausstattung mit finanziellen Ressourcen der Kantone
Der Gesetzgeber hat darauf verzichtet, den ressourcenschwachen Kantonen eine Mindestausstattung mit finanziellen Ressourcen zu garantieren. Es ist jedoch gemäss Art. 6 Abs. 3 FiLaG gleichwohl anzustreben, dass die standardisierten Steuererträge jedes Kantons pro Einwohner nach erfolgtem Ressourcenausgleich mindestens 85 Prozent des schweizerischen Durchschnitts erreichen. Die so definierte Mindestausstattung ist jedoch explizit nicht als Garantie, sondern als Zielgrösse zu verstehen. Das bedeutet, dass eine vorübergehende Unterschreitung der Limite durchaus mit dem FiLaG konform ist. Art. 19 Abs. 8 FiLaG hält zudem fest, dass bei der Überprüfung des Mindestausstattungsziels die Leistungen aus dem Härteausgleich mitberücksichtigt werden sollen.
Wie aus den nachfolgenden Abbildungen hervorgeht, wurde die angestrebte minimale Pro-Kopf-Ausstattung mit Eigenmitteln von 85 Prozent des schweizerischen Durchschnitts in den Jahren 2008 und 2009 jeweils integral erreicht. Für das Jahr 2010 blieben die drei Kantone Uri, Jura und Wallis nach erfolgtem Ressourcenausgleich knapp unterhalb der 85-Prozent-Marke. Werden - wie in Art. 19 Abs. 8 FiLaG postuliert - die Leistungen aus dem Härteausgleich mitberücksichtigt, weist der Kanton Jura jedoch nach erfolgten Ausgleichszahlungen einen Index von über 88 Punkten auf, womit die Zielgrösse klar erreicht wird. Uri und Wallis hingegen, die keinen Härteausgleich erhalten, erreichten lediglich 84,4 bzw. 84,8 Indexpunkte. Dies entspricht einem Betrag von rund 47 Franken (Uri) bzw. 13 Franken (Wallis) pro Einwohner, welche bis zur 85 Punkte-Grenze fehlen.
Abbildung 9 Ressourcenindex vor und nach Ressourcenausgleich 2008
vor Ressourcenausgleich nach Ressourcenausgleich 240 230 220 Detail ressourcenschwächste ZG 210 Kantone
200 87.0
190 86.5
GL VS JU OW
180 86.0 UR
170 85.5
160
85.0
150
GE 84.5
140
84.0
BS 130
ZH 83.5
120 NW
SZ 83.0