Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/120: Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011 · 144 Seiten

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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011

Dotierung der Teilindikatoren im Lastenausgleich

Bei der Einführung der NFA wurde die Frage diskutiert, ob mit dem Lastenausgleich die verschiedenen Sonderlasten korrekt berücksichtigt werden. Das Gutachten von Ecoplan aus dem Jahr 2004 kam zum Schluss, dass die bestehende, politisch ausgehandelte Aufteilung zwischen den einzelnen Lasten nicht dem effektiven Kostenverhältnis entspricht. Dennoch hat sich der Bundesrat als auch das Parlament für eine gleichmässige Dotierung der beiden Lastenausgleichstöpfe entschieden. Folgende Überlegungen haben zu diesem damaligen Beschluss beigetragen44:

− Angesichts der beschränkten finanziellen Mittel für den Lastenausgleich wäre eine höhere

Dotierung des soziodemografischen Lastenausgleichs auf Kosten des geografischtopografischen Lastenausgleichs erfolgt. Es ist in Erinnerung zu rufen, dass der geografisch-topografische Lastenausgleich als Ersatz für den Berggebietsindex im alten Finanzausgleich geschaffen worden ist.

− Das Finanzausgleichsgesetz enthält keine Zielvorgaben bezüglich eines proportionalen

Ausgleichs von Sonderlasten. Insbesondere bei der erstmaligen Festlegung der Mittel für den Lastenausgleich im Jahr 2007 kam der politischen Dimension eine grosse Bedeutung zu, umso mehr, als die gleichmässige Dotierung des Lastenausgleichs von einer grossen Mehrheit der Kantone unterstützt worden war.

− Eine kleinere Dotierung des geografisch-topografischen Lastenausgleichs hätte in der

Globalbilanz das Nettoergebnis gewisser Kantone zusätzlich belastet, was vollumfänglich durch höhere Zahlungen aus dem Härteausgleich hätte kompensiert werden müssen. Dadurch hätte sich das Volumen des Härteausgleichs insgesamt erhöht.

Tabelle 22 Entwicklung der Sonderlasten; 2002 – 2006

2002 2003 2004 20052006

in Mio. Franken

SLA A-C* 1'767 1'852 1'866 1'853 1'832

SLA F** 2'178 2'187 2'178 2'159 2'167

GLA 1'491 1'502 1'513 1'522 1'532

Total 5'436 5'541 5'556 5'534 5'531

in Prozent

SLA A-C* 33% 33% 34% 33% 33%

SLA F** 40% 39% 39% 39% 39%

GLA 27% 27% 27% 28% 28%

Total 100% 100% 100% 100% 100%

* Bevölkerungsstruktur Quelle: Ecoplan

** Sonderlasten der Kernstädte

Wie der Bundesrat in seiner Botschaft weiter ausführte, bildet die absolute Höhe der Sonderlasten nur eines von mehreren Beurteilungskriterien. Gemildert werden sollen unverhältnismässige Sonderlasten. Deren Tragbarkeit durch die betroffenen Kantone sei dadurch ebenfalls bedeutsam. Er hielt aber gleichzeitig auch fest, dass in Übereinstimmung mit dem Finanzausgleichsgesetz die Dotationen für die zweite Vierjahresperiode aufgrund der Ergebnisse des Wirksamkeitsberichts analysiert und gegebenenfalls angepasst werden müssen.

44 Die nachfolgend aufgeführten Aussagen sind der dritten NFA-Botschaft entnommen, vgl. dazu BBl 2007 676 f.