Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/120: Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011 · 144 Seiten
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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011
Dotierung der Teilindikatoren im Lastenausgleich
Bei der Einführung der NFA wurde die Frage diskutiert, ob mit dem Lastenausgleich die verschiedenen Sonderlasten korrekt berücksichtigt werden. Das Gutachten von Ecoplan aus dem Jahr 2004 kam zum Schluss, dass die bestehende, politisch ausgehandelte Aufteilung zwischen den einzelnen Lasten nicht dem effektiven Kostenverhältnis entspricht. Dennoch hat sich der Bundesrat als auch das Parlament für eine gleichmässige Dotierung der beiden Lastenausgleichstöpfe entschieden. Folgende Überlegungen haben zu diesem damaligen Beschluss beigetragen44:
− Angesichts der beschränkten finanziellen Mittel für den Lastenausgleich wäre eine höhere
Dotierung des soziodemografischen Lastenausgleichs auf Kosten des geografischtopografischen Lastenausgleichs erfolgt. Es ist in Erinnerung zu rufen, dass der geografisch-topografische Lastenausgleich als Ersatz für den Berggebietsindex im alten Finanzausgleich geschaffen worden ist.
− Das Finanzausgleichsgesetz enthält keine Zielvorgaben bezüglich eines proportionalen
Ausgleichs von Sonderlasten. Insbesondere bei der erstmaligen Festlegung der Mittel für den Lastenausgleich im Jahr 2007 kam der politischen Dimension eine grosse Bedeutung zu, umso mehr, als die gleichmässige Dotierung des Lastenausgleichs von einer grossen Mehrheit der Kantone unterstützt worden war.
− Eine kleinere Dotierung des geografisch-topografischen Lastenausgleichs hätte in der
Globalbilanz das Nettoergebnis gewisser Kantone zusätzlich belastet, was vollumfänglich durch höhere Zahlungen aus dem Härteausgleich hätte kompensiert werden müssen. Dadurch hätte sich das Volumen des Härteausgleichs insgesamt erhöht.
Tabelle 22 Entwicklung der Sonderlasten; 2002 – 2006
2002 2003 2004 20052006
in Mio. Franken
SLA A-C* 1'767 1'852 1'866 1'853 1'832
SLA F** 2'178 2'187 2'178 2'159 2'167
GLA 1'491 1'502 1'513 1'522 1'532
Total 5'436 5'541 5'556 5'534 5'531
in Prozent
SLA A-C* 33% 33% 34% 33% 33%
SLA F** 40% 39% 39% 39% 39%
GLA 27% 27% 27% 28% 28%
Total 100% 100% 100% 100% 100%
* Bevölkerungsstruktur Quelle: Ecoplan
** Sonderlasten der Kernstädte
Wie der Bundesrat in seiner Botschaft weiter ausführte, bildet die absolute Höhe der Sonderlasten nur eines von mehreren Beurteilungskriterien. Gemildert werden sollen unverhältnismässige Sonderlasten. Deren Tragbarkeit durch die betroffenen Kantone sei dadurch ebenfalls bedeutsam. Er hielt aber gleichzeitig auch fest, dass in Übereinstimmung mit dem Finanzausgleichsgesetz die Dotationen für die zweite Vierjahresperiode aufgrund der Ergebnisse des Wirksamkeitsberichts analysiert und gegebenenfalls angepasst werden müssen.
44 Die nachfolgend aufgeführten Aussagen sind der dritten NFA-Botschaft entnommen, vgl. dazu BBl 2007 676 f.