Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/120: Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011 · 62 Seiten

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Ergebnisse Vernehmlassung zu Wirksamkeitsbericht Finanzausgleich Bund/Kantone 2008-2011

73 % SLA anzupassen. Diesen Antrag stellen in ihren Stellungnahmen explizit die Kantone ZH, ZG, BS, SH, VD und GE.

Begründung des Minderheitsantrags:

Die Daten des Wirksamkeitsberichts bestätigen, dass die politisch festgesetzte hälftige Aufteilung der Mittel auf den GLA und den SLA nicht sachgerecht ist. Bereits in der

3. NFA-Botschaft (BBl 2007, S. 676) wurde ein Verhältnis von 28 Prozent geografischtopografischen zu 72 Prozent soziodemografischen Sonderlasten festgestellt. Die soziodemografischen Sonderlasten haben inzwischen noch leicht zugenommen. Dieses bestätigte Ergebnis über das Verhältnis der Sonderlasten muss sich auf die Dotierung der Lastenausgleichsgefässe auswirken.

Zusatzänträge / -Bemerkungen einzelner Kantone:

ZH Im Unterschied zur KdK beantragt der Kanton ZH, dass das 2008 ausgehandelte Auftei-

lungsverhältnis zwischen Ressourcen- und Lastenausgleich auch für die zweite NFA-Periode beibehalten wird. Dieses Verhältnis entspricht dem «auf die erste NFA-Botschaft erarbeiteten Konsens zwischen Bund und Kantonen» (Bericht S. 24).

Begründung:

Mit der ersten NFA-Botschaft wurde im Jahr des Inkrafttretens der NFA die gesamte dem Bund zur Verfügung stehende Summe zu 72,5% in den vertikalen Ressourcenausgleich und zu 27,5% in den Lastenausgleich zugewiesen. Da die Ausgleichstöpfe mit unterschiedlicher Dynamik wachsen, haben sich die Verhältnisse seit 2008 deutlich zuungunsten des Lastenausgleichs verschoben: Für die Jahre 2008–2010 betragen die Zuwächse für den vertikalen Ressourcenausgleich 9,1% (4,4% pro Jahr), für den horizontalen Ressourcenausgleich 11,7% (5,7% pro Jahr) und für den Lastenausgleich 1,9% (0,9% pro Jahr). Aufgrund dieser unterschiedlichen Dynamik nimmt die Bedeutung des Lastenausgleichs im Vergleich zum Ressourcenausgleich ab. Der Anteil des Lastenausgleichs an den Bundesmitteln sank von 27,5% im 2008 auf 26,2% im 2010 und wird mit der gegenwärtigen Regelung bis 2012 weiter auf 24,2% zurückgehen. Der Bund finanziert damit einen immer geringeren Anteil der Sonderlasten. Finanziell sind die Auswirkungen vor allem mittel- bis langfristig bedeutend.

Bezüglich des Verhältnisses zwischen SLA und GLA unterstützt der Kanton ZH den Minderheitsantrag KdK.

Stellungnahmen der übrigen Vernehmlasser:

ch gemeinden Bei der Gewichtung der Ausgleichszahlungen sollen die geographisch-topographischen

Lasten und die soziodemographischen Lasten weiterhin gleich stark bewertet werden.

Die Abgeltung der soziodemografischen Sonderlasten als neuer Ausgleichstatbestand ist erst im neuen Finanzausgleich aufgenommen worden. Eine Veränderung der Aufteilung (50% GLA; 50% SLA) nach einer so kurzen Zeit ist nicht vertretbar. Zudem sind die Indikatoren für den SLA sehr stark auf rasch sich verändernde wirtschaftliche und demographische Faktoren ausgerichtet.

SSV Was der Bundesrat bereits früher festgestellt hat, wird im Wirkungsbericht bestätigt: die

soziodemografischen Sonderlasten fallen weit mehr ins Gewicht als die geografischtopografischen. Das Verhältnis hat sich seit der letzten Berechnung sogar noch leicht verschärft. Die GL machen 27 Prozent (bislang 28 %), die SL insgesamt 73 Prozent (bislang 72 %) aus.

Eine vom Schweizerischen Städteverband in Auftrag gegebene wissenschaftliche Studie stützt diese Aussage. Sie dokumentiert unter anderem die Nettolasten der Städte und städtischen Gemeinden in verschiedenen Bereichen und vergleicht diese mit den Nettolasten der übrigen Gemeinden im gleichen Kanton. Erste Ergebnisse dieser Studie liegen bereits vor. Die vom Berner Büro ecoplan realisierte Studie hat errechnet, dass im Durchschnitt aller Städte mit mehr als 20‘000 Einwohnern die Nettobelastung über alle Funktionsbereiche (ohne Finanzen und Steuern) im Jahr 2007 CHF 3183 pro Kopf betrug. Im