Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/120: Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011 · 62 Seiten

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Ergebnisse Vernehmlassung zu Wirksamkeitsbericht Finanzausgleich Bund/Kantone 2008-2011

höheren Lebensstandard als beispielsweise in Zürich, Zug, Basel oder Genf. Auch die juristischen Personen sind mit höheren Kosten konfrontiert und verfügen damit für die Verwendung ihrer Gewinne über eine geringere Kaufkraft. Da die Lebenshaltungskosten im Kanton Zürich überdurchschnittlich hoch sind, überschätzt das Konzept der aggregierten Steuerbemessungsgrundlage die steuerliche Ausschöpfbarkeit der Einkommen der natürlichen Personen. Wir beantragen deshalb, die Kauf kraftunterschiede durch einen kaufkraftbereinigten Freibetrag bei den Einkommen der natürlichen Personen zu berücksichtigen.

2. Voraussetzungen für den zweiten Wirksamkeitsbericht schaffen

Die Ausführungen zum Steuerwettbewerb (S. 65 ff. und s. 94 f.) sind zu wenig gründlich und zu retrospektiv. Insbesondere das seit 2004 veränderte internationale Umfeld ist nicht berücksichtigt. Die statistischen Grundlagen der Jahre vor 2008 müssen gesichert werden, damit im zweiten Wirksamkeitsbericht die Wirkungen der NFA analysiert werden können. Wir beantragen deshalb, dass das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) bereits heute die Voraussetzungen schafft, damit im zweiten Wirksamkeitsbericht unbehandelte Kriterien gemäss FiLaV (einschliesslich Anhang 17 und Konzept im Anhang des Erläuternden Berichts zur FiLaV) und insbesondere aufwendige Informationen hinsichtlich der Entwicklung des Steuerwettbewerbs auch für den Übergang zur NFA zur Verfügung stehen.

3. Ausführungen zur Aufgabenteilung

Wir sind mit den Ausführungen des Wirksamkeitsberichts zur neuen Aufgabenteilung einverstanden. Es ist nachvollziehbar, dass im Rahmen des ersten Wirksamkeitsberichts nur erste Einschätzungen zur Umsetzung der neuen Aufgabenteilung gemacht werden können. Wir erwarten jedoch, dass Fragen zur Aufgabenteilung im nächsten Wirksamkeitsbericht vertieft analysiert werden. Zurzeit beurteilen wir die Umsetzung der NFA-Aufgabenteilung wie folgt:

– In den Bereichen Betagtenhilfe (Spitex) und Prämienverbilligungen verläuft die Um-

setzung der NFA reibungslos und entspricht den Erwartungen. Der NFA-Finanzierungsmodus bei den Prämienverbilligungen gewährt eine höhere Stetigkeit der Bundesmittel, sodass die Prämienverbilligung planbarer und die zur Verfügung stehenden Mittel mittelfristig besser abschätzbar sind.

– Im Bereich der Invalideneinrichtungen verläuft die Umsetzung in enger Zusammenar-

beit mit anderen Kantonen und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Bundes planmässig.

– Im Bereich der Behinderteninstitutionen sind nicht zuletzt aufgrund der Übergangsbe-

stimmungen mit den dreijährigen Übergangsfristen noch keine Aussagen möglich. Wir erwarten jedoch, dass die Kantone über die Ergebnisse der beratenden Fachkommissionen informiert werden.

– Im Bereich betrieblicher Unterhalt der Nationalstrassen funktioniert die Umsetzung der

Aufgabenteilung und Aufgabenfinanzierung gut. Die Abgeltungen der Leistungen durch den Bund mit Globalbudgets statt wie bisher nach Aufwand haben jedoch eine kostentreibende Wirkung, da sämtliche Eventualitäten und Risiken eingerechnet werden müssen.

– Im Bereich der Nationalstrassen gibt es aufgrund der Übertragung des Eigentums an

den Bund auch neue Schnittstellen, die fragwürdig sind (Nationale Verkehrsmanagement-Zentrale und Kantonspolizei).

UR Der Kanton UR stellt für die Zukunft einen Antrag zur Verbesserung der Datenqualität beim Ressourcenausgleich, "Reinvermögen" der natürlichen Personen:

Es darf nicht sein, dass steuerharmonisierungskonforme Kantone im Vergleich zu anderen Kantonen bei der Ermittlung des Ressourcenpotenzials benachteiligt werden. Wegen den bestehenden grossen Disparitäten sind somit Korrekturen notwendig, indem das gemeldete Reinvermögen in Bezug auf die Liegenschaftssteuerwerte zwingend um den