Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/120: Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011 · 62 Seiten
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Ergebnisse Vernehmlassung zu Wirksamkeitsbericht Finanzausgleich Bund/Kantone 2008-2011
se eines stabilen Systems.
RKGK Die Konferenz spricht sich für einen Abschlag von 50% auf die Bruttolöhne aus.
Handelskammer Die Kammer beantragt einen Abschlag von 50% auf die Bruttolöhne. Ein geringerer Abbeider Basel schlag würde die peripher liegenden Grenzkantone zusätzlich bestrafen.
Tabelle 9 Anträge und Bemerkungen zum weiteren Vorgehen Vernehmlasser Antrag
KdK Antrag:
Im Hinblick auf den nächsten Wirksamkeitsbericht für die Periode 2012-2015 sind bereits jetzt die Voraussetzungen zu schaffen, damit zu gegebener Zeit die für eine lückenlose Beurteilung der Kriterien gemäss FiLaV erforderlichen Informationen vorliegen. Besonderes Augenmerk wird der Erreichung der gesetzten Ziele des Finanzausgleichs, der Entwicklung der Disparitäten zwischen den Kantonen, der Qualität der Umverteilung, den Wirkungen des Finanzausgleichs zugunsten schwacher Kantone und seiner Belastung der starken Kantone zu schenken sein. Vertieft zu analysieren sind auch die Effektivität und Effizienz des Ausgleichssystems und die Auswirkungen der Aufgabenentflechtung zwischen Bund und Kantonen sowie die Entwicklung des Steuerwettbewerbs. Der Bund wird aufgefordert, die verschiedenen Politikbereiche besser zu koordinieren und nicht wieder neue Verflechtungen einzuführen.
Begründung:
Wie bereits einleitend festgestellt, lassen die praktische Erfahrung von lediglich zwei Jahren noch keine fundierten Aussagen zu den Wirkungen der NFA zu, zumal sich die von der NFA gesetzten Anreize nur träge auswirken. Es fehlen insbesondere die Grundlagen für eine Beurteilung der Auswirkungen der Aufgabenentflechtung und der Effektivität und Effizienz des neuen Ausgleichssystems. Ein gewisser Grad von interkantonaler Umverteilung ist insbesondere zur Wahrung der Akzeptanz der kantonalen Steuerautonomie von unbestrittener Bedeutung. Allerdings ist gerade diese Wirkung nach Auffassung der Kantone aufgrund der ersten Erfahrungen mit dem neuen Finanzausgleich ambivalent. Einerseits ist die Nutzung des gewonnenen finanzpolitischen Spielraums durch viele Kantone positiv hervorzuheben. Andererseits zeigt es sich, dass die Grundannahme, wonach ressourcenstarke Kantone eine tiefe, ressourcenschwache Kantone aber eine hohe Steuerbelastung aufweisen, nicht durchgängig zutrifft. Im Hinblick auf den nächsten Wirksamkeitsbericht zur Periode 2012-2015 sind diese Fragen deshalb vertieft zu untersuchen.
Die KdK benützt schliesslich die Gelegenheit, auf die folgenden zwei kleinen Unstimmigkeiten in den Unterlagen hinzuweisen:
- In der Beilage ist ein Schreibfehler zu korrigieren: Es besteht eine Differenz beim Beitrag der ressourcenstarken Kantone zwischen Tabelle 1 (CHF 1‘583 Millionen) und Entwurf B (CHF 1‘538 Millionen).
- Der Kanton TI macht darauf aufmerksam, dass er im Dezember 2009 das Sonderschulkonkordat ebenfalls ratifiziert hat.
ZH Der Kanton ZH stellt zusätzlich zu den Vernehmlassungsfragen folgende Anträge:
1. Berücksichtigung der Kaufkraftunterschiede
Im geltenden System wird auf dem steuerbaren Einkommen der natürlichen Personen ein einheitlicher Freibetrag gewährt (Art. 6 Abs. 2 FiLaV), um der begrenzten steuerlichen Ausschöpfbarkeit von sehr tiefen Einkommen Rechnung zu tragen. Ein altes und bisher unberücksichtigtes Anliegen des Kantons Zürich, das im Wirksamkeitsbericht nicht untersucht wurde, ist die Schwachstelle des Konzepts der aggregierten Steuerbemessungsgrundlage, welche die grossen Kaufkraftunterschiede innerhalb des Landes nicht berücksichtigt, zu beheben. Ein bestimmtes Einkommen erlaubt in ländlichen Regionen einen