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Vernehmlassung 2009/120: Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011 · 62 Seiten

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Ergebnisse Vernehmlassung zu Wirksamkeitsbericht Finanzausgleich Bund/Kantone 2008-2011

massgebenden Repartitionsfaktor korrigiert wird.

Begründung:

Die "Aggregierte Steuerbemessungsgrundlage" (ASG) ist ein guter Indikator zur Ermittlung der finanziellen Leistungsfähigkeit eines Kantons. Allerdings weist die Datenqualität, insbesondere beim Reinvermögen der natürlichen Personen, einige Schwächen auf.

Grundsätzlich wird beim Reinvermögen der natürlichen Personen nur der Vermögenszuwachs als Wertschöpfung betrachtet. Deshalb wird das Vermögen mit dem Faktor "Alpha" gewichtet. Die Zusammensetzung des Faktor "Alpha" ist in Artikel 13 der Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaV) geregelt. Zurzeit beträgt der Faktor "Alpha" 1,2 Promille. Ausgangspunkt für die Berechnung des Vermögenszuwachses bildet das gemeldete Reinvermögen der natürlichen Personen. Der Schwachpunkt dieses Elements liegt vor allem darin, dass die Kantone den Wert von Grundstücken nach unterschiedlichen Bewertungsmethoden erheben. Die Kantone haben somit einen nicht unerheblichen Einfluss auf die Ausschöpfung dieser steuerbaren Ressourcen, obwohl Artikel 14 Absatz 1 des Steuerharmonisierungsgesetzes (StHG) eine Besteuerung der Vermögenswerte zum Verkehrswert fordert.

Der geltende Ressourcenindex berücksichtigt diese kantonalen Unterschiede nicht. Im Gegensatz dazu wird bei der direkten Steuer im Fall von Steuerausscheidungen zwischen den Kantonen dieser unterschiedlichen Bewertung Rechnung getragen, indem unterschiedliche kantonale Liegenschaftssteuerwerte anhand von Repartitionsfaktoren ausgeglichen werden. Die Repartitionsfaktoren sind im Kreisschreiben Nr. 22 der Schweizerischen Steuerkonferenz vom 21. November 2006 für die Steuerperioden ab 1997/98 im Internet publiziert unter: http://www.steuerkonferenz.ch/pdf/ks_22_2009.pdf.

Die Berücksichtigung der Repartitionsfaktoren hat einen wesentlichen Einfluss auf eine verbesserte Datenqualität. Das steuerbare Vermögen macht - gestützt auf die aggregierte Steuerbemessungsgrundlage des Referenzjahres 2010 (Bemessungsjahr 2006) - im Verhältnis zum Gesamttotal der ASG pro Einwohner im gesamtschweizerischen Durchschnitt mindestens 6,6 Prozent aus. Dies ist im Vergleich zu den anderen Faktoren, welche in der ASG ebenfalls berücksichtigt sind, eine nicht unbeachtliche Grösse. Das geschätzte massgebende quellenbesteuerte Einkommen macht im gesamtschweizerischen Durchschnitt 4,2 Prozent, der geschätzte massgebende Gewinn der juristischen Personen mit besonderem Steuerstatus lediglich 3,5 Prozent und die massgebenden Steuerrepartitionen der direkten Bundessteuer nur 0,1 Prozent des Ressourcenpotenzials aus und sind damit wesentlich unbedeutender als das Reinvermögen der natürlichen Personen.

ZG Der Kanton ZG stellt folgenden Zusatzantrag:

Der Wirksamkeitsbericht muss auch Untersuchungen zur künftigen Entwicklung der Ausgleichsbeiträge und zu den Auswirkungen der Finanzkrise auf die Volatilität des Systems enthalten.

Begründung:

Der Wirksamkeitsbericht enthält lediglich eine Ex-Post-Betrachtung, eine Ex-Ante-Einschätzung fehlt. Die Ausgleichsgefässe werden jedoch nicht vier Jahre zurück, sondern für vier Jahre in die Zukunft neu festgelegt. Im Wirksamkeitsbericht und in den Entscheidungsgrundlagen der Bundesversammlung muss deshalb auch eine Betrachtung der Zukunft vorgenommen und die Auswirkungen der Finanzkrise auf die Volatilität des Systems gewürdigt werden. Entwicklungen, wie beispielsweise die ausfallenden Steuererträge aus der Direkten Bundessteuer im Kanton Zürich der Jahre 2009 und 2010, werden zu deutlichen Veränderungen der zukünftigen Beiträge und Ausgleichsleistungen führen. Im vorliegenden Wirksamkeitsbericht wird dies mit keinem Wort erwähnt. Wir erwarten, dass in der bundesrätlichen Botschaft an die eidgenössischen Räte zur Neudotierung der Finanzausgleichsgefässe an geeigneter Stelle eine Beurteilung der zukünftigen Entwicklungen und der damit verbundenen Schwankungen für die Kantone vorgenommen wird. Die Grundlagen dazu sind mit dem von der FkF in Zusammenarbeit mit der BAK Basel entwi-