Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/122: Totalrevision des Alkoholgesetzes: Entwurf eines Spirituosensteuergesetzes und eines Alkoholgesetzes · 45 Seiten
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Übersicht
Im Rahmen der Totalrevision des Alkoholgesetzes legt der Bundesrat zwei Gesetzesentwürfe vor:
a) Das Spirituosensteuergesetz (SStG) regelt die Erhebung und Kontrolle der auf Spirituosen und Ethanol zu Konsumzwecken erhobenen Verbrauchssteuer.
b) Das Alkoholgesetz (AlkG) stellt Vorschriften für die Regulierung des Marktes mit alkoholischen Getränken auf.
Mit dieser Lösung lassen sich im Bereich der Spirituosensteuer Konflikte zwischen fiskal- bzw. gesundheitspolitischen Zielen reduzieren und im Bereich des Marktes mit alkoholischen Getränken eine kohärente Regulierungspolitik sicherstellen.
Das neue Alkoholgesetz führt die derzeit im geltenden Alkoholgesetz für Spirituosen bzw. im Lebensmittelrecht für Spirituosen, Bier und Wein aufgestellten Handels- und Werbebestimmungen zusammen. Damit lassen sich bisherige Doppelspurigkeiten beseitigen und bei den Anwendern am Markt feststellbare Rechtsunsicherheiten beheben. Zudem verbessert das neue Alkoholgesetz die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (Bund: Kontrolle der Werbung; Kantone: Kontrolle des Handels) und ermöglicht innerhalb des Bundes eine verbesserte Aufgabenzuweisung.
Mit dem neuen Alkoholgesetz verfolgt der Bundesrat drei Ziele:
− Einheitlichere Regulierungsvorschriften für den Markt mit alkoholischen Getränken;
− die Ausrichtung der Alkoholgesetzgebung auf den neuen Verfassungsauftrag
− ergänzende Massnahmen hinsichtlich neuen Problemfeldern
Bisheriges Recht wird mit gezielten Anpassungen fortgeschrieben:
Die Handelsbestimmungen sollen primär eine Verleitung zum Alkoholmehrkonsum verhindern, ein Ausweichen auf günstige, alkoholfreie Getränke auch in Ausschankbetrieben ermöglichen, dem Schutz der Jugend dienen und einen kontrollierbaren Handel ermöglichen. Die Handelsbestimmungen gelten grundsätzlich für alle alkoholischen Getränke.
Mit Rücksicht auf den Entscheid der Eidgenössischen Räte hinsichtlich der Radio- und Fernsehwerbung sollen Spirituosen weiterhin strengeren Werbebeschränkungen unterliegen als Bier und Wein. Die Werbebestimmungen für Spirituosen orientieren sich am geltenden Alkoholgesetz, die Werbebestimmungen für Bier und Wein am Lebensmittelrecht.
Ergänzend zum bisherigen Recht werden Massnahmen vorgesehen, mit denen neuen Problemfeldern begegnet werden kann, so dem exzessiven Alkoholkonsum an Wochenenden (auf Wochenenden beschränktes Verbot von Lockvogelangeboten für Bier und Wein), der ungenügende Befolgung des Abgabeverbots von alkoholischen Getränken an 16 bzw. 18-Jährige (Weitergabeverbot; gesetzliche Grundlage für Testkäufe), dem Angebot von alkoholischen Getränken zu Billigstpreisen (Ausdehnung der Pflicht zu kostendeckenden Preisen auf Bier und Wein) sowie den organisierten Massenbesäufnisse im öffentlichen Raum (Musterbestimmung für Kantone).