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Vernehmlassung 2009/122: Totalrevision des Alkoholgesetzes: Entwurf eines Spirituosensteuergesetzes und eines Alkoholgesetzes · 13 Seiten

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Bundesgesetz über den Alkohol

Alkoholgesetz (AlkG)

vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

gestützt auf die Artikel 95 Absatz 1, 105 und 118 Absatz 2 Buchstabe a der Bundesverfassung1,

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom ...,

beschliesst:

1. Kapitel: Zweck und Begriffe

Art. 1 Zweck

1 Dieses Gesetz bezweckt einen verantwortungsvollen Umgang mit alkoholischen Getränken.

2 Es soll:

a. den problematischen Alkoholkonsum vermindern;

b. die Schäden vermindern, die durch problematischen Alkoholkonsum an der eigenen Gesundheit oder an anderen Personen entstehen können;

c. den Einzelhandel dazu anhalten, seine Tätigkeiten in verantwortungsvoller Weise auszuüben.

Art. 2 Begriffe

In diesem Gesetz bedeuten:

a. alkoholisches Getränk: Getränk, das Ethanol enthält;

b. Ethanol: Ethylalkohol (C2H5OH) in jeder Form und ohne Rücksicht auf die Art seiner Herstellung und Verwendung; jede andere Alkoholart, die dem menschlichen Konsum dienen kann und den Ethylalkohol zu ersetzen vermag, gilt für die Zwecke dieses Gesetzes als Ethanol;

c. Spirituose: Alkoholisches Erzeugnis, das durch Destillation oder andere technische Verfahren gewonnenes Ethanol enthält; als Spirituosen gelten für die Zwecke dieses Gesetzes auch:

SR

1 SR 101 2010–......