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Vernehmlassung 2009/141: Bericht zur Zukunft der nationalen Infrastrukturnetze in der Schweiz · 71 Seiten
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Tagsüber sind rund 70'000 Personen, nachts 140'000 Personen übermässigem Eisenbahnlärm ausgesetzt. Bezüglich Schadstoff- und Treibhausgasemissionen fällt das praktisch zu 100% elektrifizierte und mit Strom aus nicht-fossilen Quellen betriebene Schweizer Bahnsystem kaum ins Gewicht. Demgegenüber ist der Bodenverbrauch und die Trennwirkung oberirdisch angelegter Bahninfrastrukturen (Gleise, Bahnhöfe, Rangieranlagen) erheblich.
Marktordnung und Geschäftsmodell
Von insgesamt 5'148 Bahnkilometern in der Schweiz befinden sich 3'011 km im Besitz der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB), die übrigen 2’137 km verteilen sich auf die so genannten Privatbahnen44, von denen die BLS (449 km), die Rhätische Bahn (384 km), die Matterhorn-Gotthard-Bahn (144 km) und die Südostbahn (111 km) die längsten Netze betreiben. Die Eidgenossenschaft ist zu 100% Eigentümerin der SBB und besitzt namhafte Anteile an einigen Privatbahnen, welche sich mehrheitlich im Besitz der Kantone befinden. Alle Schweizer Bahnunternehmen unterstehen einer eidgenössischen Konzession45. SBB und Privatbahnen sind nicht nur für den Verkehr, sondern auch für das Netz verantwortlich. Im Zusammenhang mit dem Auslaufen der Konzession für die BLS – Betreiberin des Lötschberg-Basistunnels – im Jahr 2020 und der voraussichtlichen Eröffnung des Gotthard-Basistunnels im Jahr 2017 stellt sich die Frage einer allfälligen Neuordnung der Besitzverhältnisse im Schweizer Schienennetz. Das UVEK wird diese Frage rechtzeitig vor dem Hintergrund der europäischen Entwicklungen klären und die möglichen Optionen – Stauts Quo, Zusammenfassung des Normalspurnetzes bei den SBB, nationale Netzgesellschaft – anhand der drei Kriterien Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und diskriminierungsfreier Netzzugang evaluieren.
Die Marktverhältnisse im Schienenverkehr sind je nach Verkehrsart unterschiedlich: Während die SBB im Personen-Fernverkehr aufgrund der Konzession des Bundes ein faktisches Monopol besitzen, werden die Leistungen im Regionalverkehr durch Bund und Kantone bei SBB und Privatbahnen bestellt, und der Güterverkehr ist weitgehend liberalisiert. Während Personenfernverkehr und Güterverkehr wirtschaftlich selbsttragend sind46, wird der in der Regel nicht kostendeckende Regionalverkehr durch Bund und Kantone abgegolten.
Jedes Eisenbahnverkehrsunternehmen, das über eine entsprechende Bewilligung des Bundes oder der EU verfügt, hat das Recht, das Schweizer Normalspurnetz gegen eine Gebühr
– den so genannten Trassenpreis – zu befahren. Die Trassen (Fahrberechtigungen) werden durch Trasse Schweiz AG, eine rechtlich und organisatorisch eigenständige Beteiligungsgesellschaft von SBB, BLS und SOB sowie des Verbandes öffentlicher Verkehr (VöV), verge-
44 Der Begriff ist insofern irreführend, als die meisten Privatbahnen in öffentlichem Besitz stehen.
45 Die Konzessionen haben in der Regel eine Laufzeit von 25 Jahren. Für die SBB, die bisher als einziges Eisenbahnunternehmen in der Schweiz keine Konzession benötigten, gilt der Konzessionszwang ab 2010. Der Bau oder Erwerb von Eisenbahnstrecken durch die SBB wird durch das Parlament genehmigt, der Bundesrat bewilligt die Stilllegung, Veräusserung und Verpachtung von SBB-Strecken.
46 Der Bund subventioniert den kombinierten Verkehr im Hinblick auf die Erreichung des Verlagerungsziels.