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Vernehmlassung 2009/141: Bericht zur Zukunft der nationalen Infrastrukturnetze in der Schweiz · 71 Seiten

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ben47. Der Trassenpreis deckt etwa einen Viertel der tatsächlichen Netzkosten; die restlichen drei Viertel werden durch die öffentliche Hand abgegolten48.

Für den Substanzerhalt des Schienennetzes (einschliesslich kleinerer Erweiterungsinvestitionen) wendet der Bund jährlich gegen 2 Mrd. CHF aus dem ordentlichen Haushalt auf, wovon rund 1,4 Mrd. CHF an die SBB und ca. 500 Mio. CHF an die Privatbahnen fliessen; letztere erhalten zusätzlich rund 250 Mio. CHF von den Kantonen. Grössere Erweiterungsinvestitionen werden über spezielle Fonds finanziert. Der seit 1998 bestehende FinöV-Fonds ermöglicht mit einem Investitionsvolumen von 30,5 Mrd. CHF (Preisstand 1995) die Realisierung der vier Eisenbahn-Grossprojekte NEAT, BAHN 2000, Anschluss der Ost- und Westschweiz an das europäische Hochleistungsnetz und Lärmsanierung. Mit den 5,4 Mrd. CHF (Preisstand 1995), die nach Vollendung dieser Grossprojekte im FinöV-Fonds übrig bleiben, kann ab Mitte des nächsten Jahrzehnts das Grossprojekt ZEB finanziert werden49. Der seit 2008 existierende Infrastrukturfonds unterstützt über die kommenden 20 Jahre Projekte zur Verbesserung der Verkehrssituation in den Agglomerationen; in einer ersten Phase sind für dringliche Projekte des öffentlichen Verkehrs rund 2,1 Mrd. CHF vorgesehen50.

Die Schweiz ist über das bilaterale Landverkehrsabkommen mit der EU, welches den europaweit freien Netzzugang im Güterverkehr und die gemeinsamen Massnahmen für eine koordinierte Verkehrspolitik regelt, in den europäischen Schienenverkehrsmarkt eingebunden.

4.3 Luftfahrt

Bestehendes und beschlossenes Netz

Die Infrastruktur der Zivilluftfahrt von nationaler Bedeutung besteht aus den drei Landesflughäfen Zürich, Genf und Basel-Mulhouse sowie aus der Flugsicherung.

Abb. 7 zeigt eine Übersicht über die zivilen Flugplätze in der Schweiz; neben den drei Landesflughäfen gibt es elf Regionalflugplätze, von denen vier (Bern, Lugano, Sion, St. Gallen-Altenrhein) Linienverkehr aufweisen, sowie eine grössere Anzahl von zivil (mit)genutzten Militärflugplätzen, Flugfeldern, Heliports und Gebirgslandeplätzen.

Die durchschnittliche Zahl der jährlichen Flugbewegungen auf den Schweizer Flugplätzen liegt bei knapp 1 Million; über drei Viertel davon wickeln die drei Landesflughäfen ab.

47 Die übrigen Bahnunternehmen sind selbst für die Trassenvergabe verantwortlich. Künftig soll die Trasse Schweiz AG verselbständigt werden, um eine diskriminierungsfreie Vergabe der Fahrberechtigungen zu garantieren. Dabei geniesst gemäss Eisenbahngesetz der vertaktete Personenverkehr Vorrang. Bei Streitfällen bezüglich Netzzugang entscheidet die unabhängige Schiedskommission für den Eisenbahnverkehr.

48 Die Infrastrukturbetreiber erhalten von der öffentlichen Hand Betriebs- und Investitionsbeiträge à fonds perdu sowie zinslose Darlehen, die jedoch nur in absoluten Ausnahmefällen, z.B. wenn die damit finanzierten Investitionen nicht mehr dem Bahnbetrieb dienen sollten, zurückgezahlt werden müssen.

49 Kerngedanke von ZEB ist die Ausdehnung des Knoten-Systems auf alle wichtigen Umsteige-Bahnhöfe in der Schweiz. Das Parlament im Frühjahr 2009 einem Kredit von 5,4 Mrd. CHF (Preisstand 1995) für ZEB zugestimmt.

50 Namentlich für die Stadtdurchquerung von Genf (CEVA), die Verbindung Stabio-Varese(-Malpensa), der neue Durchgangsbahnhof Zürich Löwenstrasse sowie die unterirdische Einfahrt der Zentralbahn in Luzern. Ebenfalls aus dem Infrastrukturfonds (ko-)finanziert werden Projekte des städtischen öffentlichen Verkehrs wie z.B. die Glattalbahn, die Metro M2 in Lausanne und diverse Erweiterungen der Tramnetze.