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Vernehmlassung 2009/141: Bericht zur Zukunft der nationalen Infrastrukturnetze in der Schweiz · 71 Seiten

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Strom I 1. Es ist für rechtzeitigen Ersatz des durch die schrittweise Ausserbetriebsetzung der

bestehenden Kernkraftwerke und durch das Auslaufen von Langfristverträgen mit ausländischen Stromversorgern ausfallenden Produktionskapazitäten zu sorgen.

2. Es sind genügend inländische und grenzüberschreitende Übertragungskapazitäten bereitzustellen. Das teilweise überalterte Hochspannungsnetz ist zu erneuern und so zu ergänzen, dass das von der Arbeitsgruppe Leitungen und Versorgungssicherheit definierte strategische Netz termingerecht realisiert werden kann.

3. Der Einsatz von intelligenten Stromnetzen, die es erlauben, das Konsumverhalten stärker auf Preissignale auszurichten, ist zu prüfen.

II 4. Möglichkeiten zur Erhöhung der Sicherheit und Umweltverträglichkeit der Strom-

versorgung – einschliesslich der Erdverlegung von Hochspannungsleistungen und der Anwendung der Hochspannungs-Gleichstrom-Technik – sind zu evaluieren.

5. Falls die sich abzeichnende Stromversorgungslücke mittels Gas-Kombi-Kraftwerken geschlossen werden sollte, ist der zusätzliche CO2-Ausstoss zu kompensieren.

III 6. Ein effizientes Engpassmanagement soll zur Schonung der grenzüberschreitenden

Leitungen beitragen.

V 7. Die Integration in den europäischen Strommarkt ist durch Lösungen für den Ersatz

der Langfristverträge und durch gemeinschaftliche Massnahmen zur Verbesserung der Koordination im europäischen Stromverbund zu ergänzen.

8. Die nationale Netzgesellschaft Swissgrid soll langfristig im öffentlichen schweizerischen Eigentum bleiben.

Gas V 1. Der Gasmarkt ist im Einklang mit der europäischen Entwicklung zu regeln.

2. Die Erdgas-Versorgung der Schweiz ist durch Integration in das Krisenmanagement der EU, durch völkerrechtliche Absicherung privater Lieferverträge sowie durch Kooperationsabkommen mit Förder- und Transitländern sicherzustellen.

Telekom I 1. Der zügige, marktgetriebene Ausbau der Glasfasernetze bis zu den Hausanschlüs-

sen (FTTH) soll durch geeignete flankierende Massnahmen (Koordination, Standardisierung, usw.) unterstützt werden.

II 2. Die Angemessenheit der Grenzwerte für nicht-ionisierende elektromagnetische

Strahlung ist nach Massgabe der wissenschaftlichen Erkenntnisse zu überprüfen.

3. Die Wahrung der Systemintegrität ist durch internationale Zusammenarbeit im Bereich der Normierung (proprietäre Software, Schnittstellen usw.) zu fördern.

III 4. Die knappen Funkfrequenzen sind effizient zu bewirtschaften.

V 5. Die regulatorischen Rahmenbedingungen sind so setzen, dass bestmögliche Vor-

aussetzungen für die rasche Ausbreitung innovativer und leistungsfähiger Technologien in allen Landesteilen geschaffen werden. Dafür ist ein funktionierender Wettbewerb im Markt für Fernmeldedienste zentral.

6. Die Instrumente zur Regulierung des Netzzugangs sind periodisch zu überprüfen und gegebenenfalls unter Berücksichtigung wettbewerblicher Aspekte sowie der Investitionssicherheit anzupassen.